
Eine Audi-Kundin, die die ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" gekauft hat und mit einem Softwareupdate fährt, erhält keinen Schadensersatz. Eine sittenwidrige Schädigung komme nicht in Betracht, so das OLG Karlsruhe.
Mehr lesenEine Audi-Kundin, die die ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" gekauft hat und mit einem Softwareupdate fährt, erhält keinen Schadensersatz. Eine sittenwidrige Schädigung komme nicht in Betracht, so das OLG Karlsruhe.
Mehr lesenFahrradfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Bei einem Kraftfahrzeug liegt die Grenze bei 1,1 Promille. Und was gilt bei Elektrofahrrädern? Dazu hat sich nun das OLG Karlsruhe Gedanken gemacht.
Mehr lesenDie Coronakrise trifft die Justiz an vielen Stellen. Das OLG Karlsruhe entschied nun über eine neue Auswirkung: Die U-Haft kann verlängert werden, wenn die Hauptverhandlung wegen der Pandemie verschoben werden muss.
Mehr lesenEin Mann, der in Polen wegen Betrugs gesucht wird, wird vorerst nicht dorthin ausgeliefert. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Auslieferung als unzulässig erweisen wird, entschied das OLG Karlsruhe.
Mehr lesenAuch wenn die Staatsanwälte bei Plakatslogans wie "Israel ist unser Unglück!" und "Wir hängen nicht nur Plakate!" noch eine straffreie Deutung für möglich halten, dürfen sie nicht von Ermittlungen absehen, so das OLG Karlsruhe.
Mehr lesenÄrzte haften, wenn sie die werdende Mutter nicht auf das Risiko einer schweren Behinderung des Kindes hingewiesen haben und diese sonst abgetrieben hätte. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Mehr lesenWer 2016 einen Gebrauchtwagen gekauft hat und dabei wusste, dass dieses Auto vom Dieselskandal betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen VW. Das OLG Karlsruhe reiht sich damit bei seinen Kollegen ein - mit einem kleinen Unterschied.
Mehr lesenDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Dieselkäufer Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises hat. Ein anderer Senat am selben Gericht sah das kürzlich noch anders, genauso wie ein OLG im Norden.
Mehr lesenNach einem Kampf zweier Hunde erlitt eine Halterin diverse Verletzungen. Das ihr erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld hat das OLG nun auf 25.000 Euro halbiert. Auch sie müsse sich die Tiergefahr ihres Retrievers anrechnen lasse.
Mehr lesenWer in einem öffentlichen Park ohne weitere Sicherungsmaßnahmen über einen Rad- und Fußweg eine sogenannte Slackline spannt, der kann in vollem Umfang haften, wenn sich Dritte an dem gespannten Band verletzen, so das OLG Karlsruhe.
Mehr lesenDer erste Medikamentenautomat bleibt verboten. Auch das OLG Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell von Docmorris wettbewerbswidrig ist. Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibe Apotheken überlassen.
Mehr lesenNach einem Urteil des OLG Karlsruhe müssen an drei Dieselfahrer neue Modelle ihrer jeweiligen Fahrzeuge geliefert werden. Die Lieferung neuer Autos sei für die Händler weder zu teuer noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig.
Mehr lesenDer BGH hat es vorgemacht, nun zieht das OLG Karlsruhe nach: In einem Hinweisbeschluss erklärt das Gericht, VW habe Diesel-Kunden sittenwidrig geschädigt. Der Wind scheint sich weiter gegen den Autobauer zu drehen.
Mehr lesenLandgerichte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Waldshut-Tiengen
Das Oberlandesgericht (OLG) gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und wird vom jeweiligen Bundesland auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eingerichtet. Danach erfolgt auch die Einteilung in Zivil- und Strafsenate. Grundsätzlich sind die Senate nach § 116 GVG mit jeweils drei Richtern besetzt, von denen einer den Vorsitz innehat. Handelt es sich allerdings um die Eröffnung eines Hauptverfahrens, findet der Strafprozess in erster Instanz mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden Richters statt. Diese Anzahl kann je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad auf drei Richter reduziert werden.
Je nach Verfahrensart steht das Oberlandesgericht im Gerichtsaufbau an unterschiedlichen Positionen. Handelt es sich um Straf- oder Zivilrecht, ist es das Gericht zweiter Instanz zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof. Anders verhält es sich bei Verfahren im Familienrecht und bei Kindschaftssachen. Hier befindet sich das Oberlandesgericht als zweite Instanz zwischen dem Amtsgericht und dem Bundesgerichtshof. Handelt es sich indes um Strafverfahren, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird das Oberlandesgericht als unteres Bundesgericht tätig.
In zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht im Zivilrecht über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden landgerichtlicher Entscheidungen. Ferner ist es in Familiensachen als zweite Instanz zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Berufung oder gegen Entscheidungen Beschwerde eingelegt wird.
Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht in erster Instanz für in § 120 GVG geregelte Staatsschutzsachen zuständig, beispielsweise wenn die Gründung einer terroristischen Vereinigung verhandelt wird. In zweiter Instanz handelt das Oberlandesgericht zum einen als Revisionsinstanz, wenn Revision gegen Urteile eines Strafrichters oder eines Schöffengerichts eingelegt wird oder wenn es um Berufungsurteile des Landgerichts geht. Zum anderen handelt das Oberlandesgericht in zweiter Instanz als Beschwerdegericht, wenn gegen Entscheidungen der Strafkammern oder Strafvollstreckungskammern der Landgerichte Beschwerde erhoben wird. Es wird außerdem zu einer gerichtlichen Entscheidung herangezogen, wenn im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gegen einen ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vorgegangen wird.