Maas und DAV zu Vorratsdatenspeicherung: Bürger- und Freiheitsrechte aktiv verteidigen

13.01.2015

Nach den Terroranschlägen in Paris ist auch in Deutschland die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder aufgekeimt. Während Justizminister Maas von der SPD die anlasslose flächendeckende Erfassung von Kommunikationsdaten ablehnt, sprechen sich CDU- und CSU-Vertreter dafür aus. Der DAV ist ebenfalls gegen die Wiedereinführung.

Die große Koalition in Berlin will das Strafrecht verschärfen. So soll unter anderem die Terrorismusfinanzierung als eigener Straftatbestand eingeführt und ein entsprechender Entwurf noch im Januar vorgestellt werden. Debattiert wird derzeit darüber, ob im Zuge dessen die Vorratsdatenspeicherung in den Entwurf aufgenommen werden soll. Im Gegensatz zu Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lehnt Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Wiedereinführung nach wie vor ab.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), rief den Justizminister am Dienstag in Berlin dringend auf, im Streit um die Vorratsdatenspeicherung einzulenken. Maas müsse "endlich einsichtig" werden. Man müsse das Verhältnis zwischen Beeinträchtigung der Bürger und dem Nutzen für die Sicherheit abwiegen. Deswegen dürfe man aber nicht auf ein solches Gesetz verzichten. Außerdem warf Maas vor, in der Debatte ungenau zu argumentieren. So habe etwa der Europäische Gerichtshof eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keineswegs verboten.

DAV gegen "totale Überwachung"

Nach Ansicht Ulrich Schellenbergs, Vizepräsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), dürfe der Terror in Frankreich nicht zum Anlass genommen werden, tief in die Freiheits- und Bürgerrechte der Bevölkerung einzugreifen. "Es kann keine absolute Sicherheit geben", so der Rechtsanwalt und Notar. In einer Gesellschaft mit einer totalen Überwachung könne und wolle niemand leben.

Trotz scharfer Gesetze zur inneren Sicherheit und einer Vorratsdatenspeicherung habe der Anschlag in Frankreich nicht verhindert werden können. "Der Terror hätte sein Ziel erreicht, wenn wir jetzt damit beginnen, unsere offene Gesellschaft in Frage zu stellen", sagte Schellenberg weiter.

Zudem erinnerte der DAV daran, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Ablehnung des letzten Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger erheblich gestärkt habe.

Auch sei die ursprüngliche EU-Richtlinie (2006/24/EG) zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt worden, der bemängelt habe, dass die Richtlinie gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten verstößt.

Aus diesem Grund hält der DAV die jetzigen Diskussionen für verfehlt. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein massiver Eingriff, bei dem die Gefahr bestehe, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt werde. Denn schließlich beträfe die Speicherung Millionen Menschen, von denen kein Anfangsverdacht oder gar der Verdacht einer schweren Straftat ausgehe.

Daher schlägt der DAV vor, die Bürger- und Freiheitsrechte gerade jetzt aktiv zu verteidigen. "Die Gesellschaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheitsrechte vermitteln", so Schellenberg.

afl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Maas und DAV zu Vorratsdatenspeicherung: Bürger- und Freiheitsrechte aktiv verteidigen . In: Legal Tribune Online, 13.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14352/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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