BVerfG
Lehman-Anleger klagen erneut in Karlsruhe
20.12.2011
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass die Hamburger Sparkasse beim Verkauf der Papiere keine Beratungspflichten verletzt hatte. Die Lehman-Pleite sei nicht vorhersehbar gewesen. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes.
Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Zertifikate gekauft, die von Lehman ausgegeben wurden. Als Lehman Brothers im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos.
Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit den Fällen beschäftigen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, BVerfG: Lehman-Anleger klagen erneut in Karlsruhe. In: Legal Tribune ONLINE, 20.12.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/5124/ (abgerufen am 23.05.2012)
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