VG München hebt Bescheid auf: Britischer Holocaust-Leugner Irving darf wieder einreisen

26.10.2012

Der rechtsextreme Autor und Holocaust-Leugner David Irving darf vom 21. März 2013 an wieder nach Deutschland einreisen. Das VG München hob am Freitag einen Bescheid der Ausländerbehörde auf, die dem britischen Journalisten die Einreise noch bis 2022 verbieten wollte.

Das Verwaltungsgericht (VG) wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass man - da der Brite EU-Bürger sei - die Ausweisungsproblematik im Licht des europäischen Rechts sehen müsse (Urt. v. 26.10.2012, Az. M 12 K12.78).

Der jetzt 74-Jährige war 1993 in München wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Irving hatte öffentlich die Ermordung von Millionen Juden in den Gaskammern von Auschwitz bestritten. Nach der Verurteilung war der Brite unbefristet ausgewiesen worden. Seinen 2011 gestellten Antrag, die Ausweisung aufzuheben, hatte die Behörde abgewiesen und gleichzeitig das Einreiseverbot bis 2022 befristet.

Der rechtsextreme Autor war nach einer Verurteilung in Wien wegen "nationalsozialistischer Wiederbetätigung" im Jahre 2006 - also lange nach seinem Münchner Prozess - auch aus Österreich ausgewiesen worden, die dortige Frist endet 2014.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München hebt Bescheid auf: Britischer Holocaust-Leugner Irving darf wieder einreisen . In: Legal Tribune Online, 26.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7408/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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