Bundestagsverwaltung zu Goldhandel: AfD verstößt nicht gegen Parteiengesetz

21.11.2014

Die Bundestagsverwaltung gab am Freitag bekannt, dass die Finanzierungsquelle der Partei nicht gegen das Parteiengesetz verstößt. Bundestagspräsident Norbert Lammert macht aber dennoch keinen Hehl daraus, was er vom Goldhandel der AfD hält - und regt eine Gesetzesänderung an.

Mit ihrem umstrittenen Goldhandel verstößt die Alternative für Deutschland (AfD) nicht gegen das Parteiengesetz. Das hat eine Prüfung der Bundestagsverwaltung ergeben, an der auch unabhängige Wirtschaftsprüfer beteiligt waren.

Bundestagspräsident Norbert Lammert findet es aber trotzdem falsch, dass die rechtskonservative AfD für ihren Goldhandel staatliche Zuschüsse kassiert. Er habe deshalb jetzt den Innenausschuss des Bundestages aufgefordert, über eine Änderung des Parteiengesetzes zu beraten, teilte der Bundestag am Freitag mit. Die AfD reagierte empört. Zuspruch erhielt Lammert dagegen aus den Reihen der Grünen.

Die Höhe der staatlichen Zuschüsse an eine Partei richtet sich nach der Zahl der Wählerstimmen sowie den Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die diese Partei verbuchen kann. Die Zuschüsse dürfen aber nicht höher sein als die selbst erwirtschafteten Einnahmen - daher steigert die AfD diese mit Hilfe der Goldgeschäfte. Sie hofft, auf diese Weise in diesem Jahr fünf statt drei Millionen Euro an Zuschüssen zu kassieren.

Lammert wolle vermeiden, dass der Goldhandel zu einer Erhöhung der staatlichen Zuschüsse an die Partei führt, hieß es von Seiten des Bundestages. Staatlich geförderte Parteien sollten auch gesellschaftlich verwurzelt sein, führte Lammert aus. Dies werde durch den Goldhandel aber nicht dokumentiert.

Frauke Petry vom dreiköpfigen Führungsgremium der AfD erwiderte, CDU-Mitglied Lammert solle sich fragen, "ob eine Millionenspende einen höheren Grad an gesellschaftlicher Verwurzelung darstellt, als eine Vielzahl an Verkäufen im Online-Einzelhandel".

dpa/una/LTO-Redaktion

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Bundestagsverwaltung zu Goldhandel: AfD verstößt nicht gegen Parteiengesetz . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13891/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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