Bußgeld für Anwalt nach Fahrt durch Fußgängerzone: Lassen Sie mich durch, ich bin Jurist!

19.07.2018

Geht ein Anwalt, der mit dem Benz durch die Fußgängerzone tuckert, um seine Kanzleipost abzuholen, als Lieferverkehr durch? Ganz sicher nicht, entschied das Kölner OLG. Das Bußgeld von 30 Euro muss er nun zahlen.

Ein Rechtsanwalt aus Leverkusen bekam Ärger, weil er sein Anwaltspostfach in einer Postfiliale in einer Fußgängerzone leeren wollte. Um sich ein paar Meter zu Fuß und womöglich noch ein Parkticket zu sparen, lenkte er seinen Mercedes kurzerhand bis vor die Poststelle - ungeachtet der Tatsache, dass in einer Fußgängerzone keine Autos erlaubt sind.

Ein Ordnungshüter zeigte sich aufmerksam und drückte dem Advokaten ein Knöllchen aufs Auge: 30 Euro für das widerrechtliche Befahren der Fußgängerzone. Der Anwalt aber, berufstypisch ganz spitzfindig, kannte einen Ausweg - oder besser: glaubte, ihn zu kennen. Denn auf einem Schild vor der Zone stehe ja schließlich "Lieferverkehr frei". Und ein Anwalt, der seine Kanzleipost abhole, falle eben darunter, argumentierte er.

Damit kam er aber weder vor dem Leverkusener Amtsgericht noch vor dem Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln durch. Der lehnte die Rechtsbeschwerde des Anwalts ab, wie nun bekannt wurde (Beschl. v. 02.05.2018, Az. III-1 RBs 113/1).

OLG: Lieferverkehr meint Warentransport, keine faulen Anwälte

Nein, ein Anwalt, der mit seinem Mercedes die Kanzleipost abhole, sei natürlich kein Lieferverkehr, sahen sich die Kölner Richter genötigt klarzustellen. Das ergebe sich schon aus der Begrifflichkeit: Mit Lieferverkehr sei "in erster Linie der Transport von Waren und Gegenständen von und zum Kunden gemeint", so das OLG.

Würde man nun auch jeden Anwalt, der seine Post holen will, darunter fassen, so der Senat weiter, würde man den Schutzzweck der Fußgängerzonen, die ungestörtes Flanieren ohne Hupen und Abgase gewährleisten sollen, unterlaufen. Sinngemäß stellte man in Köln fest: Es habe schon seinen Grund, dass nur in Ausnahmefällen Autos durch die Fußgängerzone fahren dürften.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, der Anwalt muss somit die 30 Euro Bußgeld zahlen. Ob sich das Verfahren angesichts des Betrags für ihn gerechnet hat, wird er wohl für sich behalten.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bußgeld für Anwalt nach Fahrt durch Fußgängerzone: Lassen Sie mich durch, ich bin Jurist! . In: Legal Tribune Online, 19.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29859/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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