Vor drei Jahren demonstrierten 3.000 Menschen gegen das neue Versammlungsgesetz in NRW. Der Polizeieinsatz gegen Teilnehmer wurde heftig kritisiert, auch weil Kinder im Polizeikessel waren. Warum die Klagen aber überwiegend erfolglos waren.
Gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 versammelten sich Hunderte Menschen, teilweise vermummt und mit Pyrotechnik. Das war zwar keine Verhinderungsblockade, einkesseln durfte die Polizei sie trotzdem, entschied das BVerwG.
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Ein Demo-Veranstalter wehrte sich gegen das präventive Verbot der Parole "From the river to the sea, Palestine will be free". Der VGH gab ihm Recht und kam zu einer anderen Bewertung als einige Staatsanwaltschaften und ein Amtsgericht.
Die Aktivisten der Initiative "Tesla stoppen" müssen ihre Baumhäuser im Wald neben der Tesla-Fabrik in Berlin-Brandenburg erst einmal nicht räumen, so das VG Potsdam am Dienstag im Eilverfahren.
Der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sieht neue Eingriffsbefugnisse für die Bundespolizei vor. Aber auch die Bürger sollen mehr Rechte bekommen: Personen, die sich anlasslos kontrolliert fühlen, sollen sich besser wehren können.
In Berlin müssen Hundehalter ihre Tiere in ein Register eintragen lassen und dafür 17,50 Euro zahlen. Dagegen wehrte sich nun eine Betroffene und zog vor das VG Berlin. Das wies ihre Klage ab: Die Hundehaltung sei im Kern privatnützig.
Für ein Forschungsprojekt zur Radikalisierung im Strafvollzug interviewte ein Professor Strafgefangene. Ermittler beschlagnahmten das Material. Die Verfassungsbeschwerde des Professors ist unzulässig, das BVerfG stärkte aber seine Position.