Wahl von Bundesrichtern am 2. Juli 2020: Klün­gelei zu Lasten von Frauen?

von Hasso Suliak

25.06.2020

An den Bundesgerichten sollen 15 Richterstellen neu besetzt werden, zehn davon am BGH. Unter welchen Kandidaten eine Auswahl getroffen wird, bleibt im Verborgenen – auch über das Verhältnis Männer und Frauen kann nur spekuliert werden.

Seit Jahren fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb), gemeinsam mit der Initiative "Frauen in die Roten Roben“, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den höchsten Ebenen der Justiz – insbesondere immer dann, wenn die Sitzung des Richterwahlausschusses naht, der über die Neubesetzungen offener Stellen an Bundesgerichten entscheidet.

Dieses Jahr geschieht das erstmals auch per Offenem Brief an die 32 Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses, die am 2.Juli zusammenkommen, um über neue Richter beim Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden. Die Sitzung hätte ursprünglich am 12.März 2020 stattfinden sollen.

Das Gremium besteht aus den 16 jeweils zuständigen Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss führt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD), die allerdings kein Stimmrecht hat.

"Gläserne Decke für hochqualifizierte Frauen"

In dem Offenen Brief des djb, den zahlreiche aktive Richterinnen – unter anderem vom BGH, BSG, BFH und BVerwG – unterzeichnet haben, werden die Ausschussmitglieder aufgefordert, "mindestens 50 Prozent der freien Stellen mit hervorragend qualifizierten Frauen" zu besetzen. Die Präsidentin des djb, Prof. Maria Wersig fordert den Wahlausschuss auf, "für eine faire Berücksichtigung der hervorragend qualifizierten Frauen auf der Vorschlagsliste" bei der anstehenden Wahl zu sorgen. Dass auf dieser zur Bundesrichterwahl am 2.Juli "zwanzig Männer und nur sechs Frauen stehen", so Wersig, bestätige die Fortschreibung einer Problematik: "Es gibt sie leider immer noch, die gläserne Decke für hochqualifizierte Frauen". Ausweislich der letzten Richterstatistik des Bundesamtes für Justiz vom 31.12.2018 beträgt der Anteil der Richterinnen an den Bundesgerichten rund ein Drittel.

Auf LTO-Anfrage konnte das Bundesjustizministerium (BMJV) die vom djb genannten Zahlen nicht bestätigen und machte zum Verhältnis Männer/Frauen keine Angabe. Eine Sprecherin teilte lediglich mit, dass am BGH zehn Stellen zu besetzen seien und "die Namen der gewählten Richterinnen und Richter üblicherweise am Tag der Wahl durch eine Pressemitteilung" bekanntgegeben würden. Und was das Anliegen des djb anbelange: Das BMJV bitte in seinem Ankündigungsschreiben zur Bundesrichterwahl die Mitglieder des Richterwahlausschusses "regelmäßig, bei der Prüfung neuer Wahlvorschläge dem Aspekt der Frauenförderung besondere Beachtung zu schenken".

Beim djb selbst, der in seiner PM erklärt, die Vorschlagsliste für den 2.Juli zu kennen, ließen sich die veröffentlichten Zahlen auf LTO-Anfrage ebenfalls nicht verifizieren: "Wir können Ihnen hier leider nicht weiterhelfen. Die Listen sind nicht öffentlich und wir müssen Sie mit Ihrem Anliegen an das BMJV verweisen." djb-Präsidentin Wersig teilte LTO mit, die Vorschlagsliste persönlich ebenfalls nicht zu kennen, wohl aber "Kolleginnen aus dem Projekt Rote Roben". Diese aber wollten keine weiteren Informationen dazu kommunizieren.

Richtervereinigung kritisiert: "Sehr intransparentes Verfahren"

Keine Informationen, geheime Listen: Das Verfahren und die öffentliche Kommunikation rund um die Bundesrichterwahl steht schon seit Jahren in der Kritik. Die Neue Richtervereinigung (NRV) etwa hält das Wahlverfahren für "sehr intransparent", wie NRV-Bundessprecher Carsten Löbbert gegenüber LTO bekräftigt. Wann Stellen zu besetzen seien, so die NRV, sei allein den Justizverwaltungen bekannt. Eine aktive Bewerbung sei unmöglich. Um überhaupt ins Bewerbungs- und Wahlverfahren zu gelangen, sind die Richterinnen und Richter auf die "Gnade eines der Mitglieder des Wahlausschusses angewiesen". Und außerdem bekämen die Mitglieder des Wahlausschusses einschließlich der beteiligten Bundesminister die Kandidaten selbst nie zu Gesicht. "Wo sonst würde eine Personalauswahl für besonders herausgehobene Funktionen so ablaufen?", frage die Richterorganisation kürzlich in einer Pressemitteilung.  

Wie der djb, setzt sich auch die NRV für die Einführung einer Geschlechterquote bei der Wahl der Bundesrichter ein. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit trägt die Konstruktion des Wahlverfahrens dazu bei, dass die Situation ist, wie sie ist. Eine Quote ist ein Mittel, um hier eine Verbesserung zu erzwingen", so Löbbert. Ähnlich sieht es auch der Deutsche Richterbund (DRB): "Der Anteil von Frauen an den Bundesgerichten ist gemessen an dem Anteil der Frauen in den unteren Instanzen zu gering. Der Richterwahlausschuss ist dazu aufgerufen, das bei Vorschlägen und Wahl zu berücksichtigen. Den Grundsätzen des Bundesgleichstellungsgesetzes sei auch hier Rechnung zu tragen", heißt es in einem Eckpunktepapier des DRB.  

Ob diese Forderung allerdings bei den vom Bundestag in den Richterwahlausschuss berufene Mitglieder überhaupt auf Akzeptanz stoßen, darf bezweifelt werden.

Frauenquote: Schweigen bei der Union, Ablehnung bei FDP und AfD

Unionsabgeordnete tauchen bei dem Thema derzeit komplett ab: So ließ der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling LTO mitteilen, er werde zum Anliegen des Juristinnenbundes "keine Stellung" nehmen, zu einem Gespräch über das Thema sei er erst nach der Wahl bereit. Ähnliches ließ auch der innenpolitische Sprecher der Union, Mathias Middelberg MdB, verlauten. Eine Stellungnahme sei "leider" aus terminlichen Gründen nicht möglich.

Strikt gegen eine Quote für Frauen bei der Bundesrichterwahl sind jedenfalls AfD und FDP: Während für den rechtspolitischen Sprecher der Liberalen, Jürgen Martens, es immerhin noch "wünschenswert" wäre, wenn mehr Frauen als bisher ein Richteramt am BGH und überhaupt eine verantwortungsvolle Position in den obersten Bundesbehörden begleiten würden, betonte AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner gegenüber LTO, "irgendwelche Quoten", stünden dem Prinzip der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz entgegen. Der ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses kritisierte außerdem den Juristinnenbund mit harten Worten: "Der djb ist eine umstrittene, weitgehend einflusslose, linke Lobbyvereinigung. Was der fordert, ist gänzlich uninteressant und im konkreten Fall absurd."

Aus der SPD hieß es dagegen, dass Ministerien und Abgeordnete für die Zukunft aufgefordert seien, für die Bundesgerichte mehr Frauen vorzuschlagen. "Wie bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, wird sich die SPD-Fraktion im Richterwahlausschuss nächste Woche für mehr Frauen bei den Bundesgerichten einsetzen", so der rechtspolitische Sprecher im Bundestag, Johannes Fechner. Der rechtspolitische Sprecher der Linken und ehemalige Sozialrichter Friedrich Straetmanns, nannte es einen "Skandal", dass Frauen in diesem Bereich weiter unterrepräsentiert seien. Seine Fraktion werde sich für eine entsprechende Quotierung einsetzen.

Ob am kommenden Donnerstag nun tatsächlich deutlich mehr Männer als Frauen auf der Kandidatenliste zur Abstimmung stehen, wollte indes keine der Wahlausschuss-Mitglieder bestätigen oder dementieren. "Vertraulich", so alle Befragten unisono.   

Zitiervorschlag

Wahl von Bundesrichtern am 2. Juli 2020: Klüngelei zu Lasten von Frauen? . In: Legal Tribune Online, 25.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42010/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen