Das "Rechtsempfinden der Bevölkerung"
In der nächsten Eskalationsstufe wären wir dann wohl beim "gesunden Volksemfinden" angelangt, doch ganz so weit ging NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) nicht. Er sagte im August: "Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen." Reul sagte das im Kontext der Debatte um Sami A., der rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden war.
Was macht man als Jurist nun mit so einer Aussage eines ehemaligen Gymnasiallehrers (Sozialwissenschaft und Erziehungswissenschaft)? Mindestens darauf hinweisen, dass Urteile zwar "Im Namen des Volkes" gesprochen werden, sie mit den Empfindungen der Bürger hingegen nichts zu tun haben sollten.
Unwörter mit juristischem Bezug 2018: Verbale Fehltritte in der Rechtsstaatsdebatte . In: Legal Tribune Online, 29.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32945/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
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