U.S. Supreme Court: Waffenbesitz als Grundrecht

kgr/lto-redaktion

29.06.2010

Das Oberste Gericht der USA hat das umstrittene Recht auf Waffenbesitz ausgeweitet. Damit können einzelne Staaten oder Kommunen keine Waffenverbote mehr verhängen.

Damit gilt das im zweiten Verfassungszusatz fixierte Grundrecht auf Waffenbesitz künftig in den gesamten USA, wie der Supreme Court am Montag mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen entschieden hat.

Bislang war der Artikel nur auf Bundesrecht und das Bundesgebiet Washington D.C. angewandt worden, denn bis dato konnten die Staaten und die Kommunen durchaus Waffenverbote verhängen. Mit ihrem Urteil erklärten nun die Richter solche Verbote wie beispielsweise in Chicago für verfassungswidrig. In der drittgrößten Stadt der USA ist der Besitz von Handfeuerwaffen seit 28 Jahren verboten.

Gegen das Gesetz, das zu den schärfsten im ganzen Land gehört und wahrscheinlich gekippt wird, hatten vier Bürger aus Chicago sowie zwei Lobby-Gruppen und die Nationale Schusswaffen-Vereinigung (NRA) geklagt.

Damit könnte nun eine langjährige Prozesslawine in den USA ins Rollen gebracht worden sein, denn die Gerichte stehen künftig vor der Aufgabe, eine klare Trennlinie ziehen zu müssen: Wann endet das Recht zum Tragen einer Waffe aus Selbstschutzgründen und ab wann müssen Kontrollgesetze greifen, die Gewalttaten wie Morde oder etwa auch Selbstmorde verhindern sollen.

Schätzungsweise 200 Millionen Waffen befinden sich im Besitz amerikanischer Bürger. Regierungsdaten zufolge sterben im Schnitt pro Tag 80 Menschen durch eine Schusswaffe.

Zitiervorschlag

kgr/lto-redaktion, U.S. Supreme Court: Waffenbesitz als Grundrecht . In: Legal Tribune Online, 29.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/843/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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