Sondereinheit für Steueraufsicht: Fiskus prüft ver­stärkt Ver­steue­rung von Airbnb-Ein­nahmen

23.08.2021

Lange Zeit haben sich Vermieter bei Airbnb keine Sorgen machen müssen, dass ihnen das Finanzamt Ärger macht. Nun sind Daten aus Irland da und der Fiskus kontrolliert verstärkt nach.

Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Post oder Besuch von der Steuerfahndung erhalten. Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) habe die Daten von Vermieterinnen und Vermietern ausgewertet und Kontrollmitteilungen an die Finanzämter vor Ort verschickt, wie das Finanzministerium in Stuttgart mitteilte. Diese überprüften, ob die Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014. Die Steuerverwaltung erwarte aber weitere Daten.

Über die Jahre habe Airbnb am deutschen Markt deutlich an Bedeutung hinzugewonnen und sich von der Vermittlung der Couch im Wohnzimmer zu einem erfolgreichen Vermietungsportal für Kurzzeitvermietungen jeglicher Art weiterentwickelt. "Deshalb wird uns der Prüfbereich sicher noch lange beschäftigen." Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietenden zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss.

Erhebliche Steuerausfälle vermutet

Die SES mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gibt es seit 2014. Die elf Männer und Frauen sind darauf spezialisiert, umfangreiche Datensätze zu analysieren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergegeben werden können. Bislang seien insgesamt 20.641 Kontrollmitteilungen versandt und ein steuerliches Mehrergebnis von über 69 Millionen Euro erzielt worden.

Das Internet sei ein großes Betätigungsfeld, heißt es in der Mitteilung. "Viele Leute vermieten in Portalen unter Pseudonym oder bieten unter einem anderen Namen ihre Waren an. Da kann es dann schon zu erheblichen Steuerausfällen kommen, insbesondere wenn das gewerblich geschieht." Im Inland kann die SES die Daten direkt von den Betreibern über unbekannte Steuerfälle anfordern. Im Ausland könne über das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage gestellt werden. 

Die Fachleute sind auch für die Auswertung der Panama-Papers zuständig, die sich als sehr komplex erweise. So wurden Verträge und andere Informationen über die Briefkasten-Gesellschaften zur Verfügung gestellt, bei denen das genaue steuerlich relevante Geschäftsmodell und die involvierten Personen im Einzelfall noch ermittelt und überprüft werden müssen. Es wurden in diesem Zusammenhang aber bereits 820 Kontrollmitteilungen versendet, so das Ministerium.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sondereinheit für Steueraufsicht: Fiskus prüft verstärkt Versteuerung von Airbnb-Einnahmen . In: Legal Tribune Online, 23.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45792/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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