Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück: Frei­spruch des über­las­teten Amts­rich­ters rechts­kräftig

20.01.2020

816 Verfahren hatte ein Richter am Amtsgericht so lange nicht bearbeitet, bis sie verjährten. Er wurde wegen Rechtsbeugung angeklagt – vom LG Rostock jedoch freigesprochen. Der Freispruch ist nun rechtskräftig.

Der Freispruch des Landgerichts Rostock (LG) für einen wegen Rechtsbeugung angeklagten früheren Richters am Amtsgericht Güstrow ist rechtskräftig. Wie das LG am Montag mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft die Revision gegen das im November 2019 gesprochene Urteil zurückgenommen. Dem 2018 krankheitsbedingt pensionierten Richter war vorgeworfen worden, zwischen 2013 und 2015 insgesamt 816 Ordnungswidrigkeitsverfahren so lange nicht bearbeitet zu haben, bis er sie wegen Verjährung einstellen konnte.

Das LG hatte in seinem Urteil festgestellt, dass der Jurist wegen seiner beschränkten individuellen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen war, das von ihm verlangte Pensum an Fällen abzuarbeiten. Der Richter war seit 2008 psychisch krank, was auch vom Amtsarzt bestätigt worden war. 

Objektiv habe der Angeklagte zwar den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt. Es gebe aber keine Belege dafür, dass er nicht bereit gewesen sei zu arbeiten. Der Amtsrichter habe zudem in zahlreichen Schreiben an das vorgesetzte Landgericht und das Schweriner Justizministerium die Überlastung immer wieder angezeigt. Es wäre also Aufgabe des Dienstherrn gewesen, Abhilfe zu schaffen, entschied das LG.

dpa/ast/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück: Freispruch des überlasteten Amtsrichters rechtskräftig . In: Legal Tribune Online, 20.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39771/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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