In drei Klagen ging es um Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche. In einem Fall nehmen das Bistum Aachen und ein Kläger den Vergleichsvorschlag des Gerichts an. Zeitgleich wird auch in Köln ein ähnlicher Fall verhandelt
Die katholische Kirche tut sich schwer damit, ihre Missbrauchsopfer zu entschädigen. Hier ist deutlicher Widerspruch angezeigt, damit andere Institutionen diesem Negativvorbild nicht folgen, meinen Stephan Rixen und Jörg Scheinfeld.
Ein Vater missbrauchte seinen Sohn. Vor Gericht gab er an, schuldlos gehandelt zu haben, weil er unter Sexsomnia leide. Das LG Lübeck glaubte ihm nicht, unterschritt in seinem Urteil jedoch das im Regelfall vorgesehene Strafmaß.
Ein Vater gibt zu, seinen Sohn im Schlaf sexuell missbraucht zu haben. Das LG Lübeck könnte ihn trotzdem freisprechen. Ist der Mann schuldunfähig, weil er an der seltenen Krankheit Sexsomnia leidet? Die Nebenklage glaubt das nicht.
Sollte "Catcalling" strafbar sein? Bislang ist das Hinterherrufen oder -pfeifen regelmäßig weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Seit Jahren wird diskutiert das zu ändern, nun stößt Niedersachsens Justizministerin die Diskussion wieder an.
In Kürze wird das Bundeskabinett die Rücknahme der von der GroKo zu verantwortenden Strafverschärfung für Kinderpornographie beschließen. Der Schritt ist überfällig und ganz und gar nicht "täterfreundlich".
Die evangelische Kirche hat eine Missbrauchsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse am Donnerstag vorgestellt wurden. Sie sieht darin einen "Meilenstein", Kritiker dagegen rufen nach dem Staat als Ansprechpartner.
Das OLG Köln verbot Journalisten, über die Zeugenaussage eines mutmaßlich Betroffenen von Missbrauch in der Kirche zu berichten. Die Bild-Zeitung zog deshalb vors BVerfG, das die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.