"Von der hohen Kunst, ein Plagiat zu fertigen": Zu Gut­ten­berg klagt nun doch nicht

09.05.2014

Eigentlich wollte das LG Hamburg am Freitag über die Klage des ehemaligen Bundesministers gegen den LIT Verlag verhandeln. Doch dazu kam es nun doch nicht, wie das Gericht bestätigte. Guttenberg hatte sich an einem fiktiven Geleitwort eines Buches gestört.

Karl-Theodor zu Guttenberg hat seine Klage gegen den LIT Verlag nach einem Medienbericht zurückgezogen. Das Landgericht (LG) Hamburg bestätigte lediglich, dass es nicht zu der für Freitag geplanten Verhandlung gekommen sei.

Zu Guttenberg hatte sich gegen ein Geleitwort in dem Buch "Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen" zur Wehr setzen wollen und auf Unterlassen geklagt, welt.de hatte berichtet. Das Buch entspringt der Feder des Frankfurter Juraprofessors Roland Schimmel, der mehrfach für die LTO geschrieben hat. Unter dem Geleitwort des Buches steht der Name des Freiherrn und das Datum 1. April 2011.

Hätte zu Guttenberg seine Klage nicht zurückgenommen, hätte das Gericht darüber entscheiden müssen, ob es sich hierbei um zulässige Satire handelt oder die Persönlichkeitsrechte des Politikers verletzt wurden.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Von der hohen Kunst, ein Plagiat zu fertigen": Zu Guttenberg klagt nun doch nicht . In: Legal Tribune Online, 09.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11936/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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