Nach fast 30 Jahren im Dienst: LAG Düs­sel­dorf hält frist­lose Kün­di­gung für wirksam

28.06.2019

Weil er 100 Euro unterschlagen haben soll, durfte das Land NRW einem Pförtner fristlos kündigen, so das LAG Düsseldorf. Der Mann konnte den Richtern nicht so recht erklären, wo die 100 Euro sonst verblieben sein sollten, wenn nicht bei ihm.

Obwohl der Mann seit fast 30 Jahre als Pförtner bei einer Polizeidienststelle beschäftigt war, durfte das Land NRW ihm wegen des Verdachts einer Unterschlagung von 100 Euro fristlos kündigen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Freitag (Urt. v. 28.06.2019, Az. 6 Sa 994/18).

Dem Mann wurde während seines Dienstes von einer Frau mitgeteilt, dass diese einen 100-Euro-Schein gefunden habe. Da der Pförtner die Frau nach ihren Angaben weder zum Fundort noch zu ihren persönlichen Daten befragte, wandte sich die Frau am selben Tag noch einmal an die Polizeidienststelle, um sich nach dem Verbleib des Geldes zu erkundigen. Da der Vorfall von dem Mann offenbar nirgendwo dokumentiert wurde, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung ein. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Mann nicht.

Auch die Frau wurde im Zuge der Ermittlungen befragt und erkannte den Mann, dem sie die 100 Euro gegeben hatte. Daraufhin hörte auch das Land NRW den Mann an und ließ ihn Stellung nehmen. Dort behauptete der Mann, das Geld nicht angenommen zu haben. Vielmehr habe er der Frau erklärt, dass er zur Entgegennahme des Geldes nicht befugt sei, weshalb er sie an eine andere Dienststelle verwiesen habe. Offenbar nicht zur Überzeugung des Dienstherrn, denn es folgte die fristlose Kündigung.

Diese Kündigung wurde nun vom LAG bestätigt. "Für die Version des Klägers spricht kein plausibler Grund", stellte das Gericht fest. Der für die ausgesprochene Verdachtskündigung erforderliche dringende Tatverdacht der Unterschlagung der gefundenen 100 Euro sei gegeben. Dies rechtfertige auch in Ansehung der langen Beschäftigungsdauer die fristlose Kündigung, resümierte das LAG.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach fast 30 Jahren im Dienst: LAG Düsseldorf hält fristlose Kündigung für wirksam . In: Legal Tribune Online, 28.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36175/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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