Klauseln bei Rechtsschutzversicherern: HDI-Gerling und Mecklenburgische nehmen Revision beim BGH zurück

16.02.2012

Im Streit um eine intransparente Klausel in den Vertragsbedingungen ihrer Rechtsschutzversicherungen haben die beiden Unternehmen HDI-Gerling und Mecklenburgische ihre zunächst in Karlsruhe eingelegte Revision zurückgenommen. Die VZHH hatte die zwei Versicherer erst abgemahnt, dann verklagt und in den Vorinstanzen obsiegt.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) werden mit der Rücknahme der Revision durch HDI-Gerling und Mecklenburgische werden nun die Urteile des Oberlandesgerichts Celle im Wesentlichen rechtskräftig (Urt. v. 29.09.2011, Az. 8 U 144/11 u. 8 U 145/11). Die Unternehmen dürften sich demzufolge nicht mehr auf eine Klausel ihrer allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen berufen, wonach "ein Versicherter im Schadensfall alles vermeiden muss, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann".

"Kaum ein Versicherungskunde kennt sich im Kostenrecht für Anwalt und Gericht aus. Als Laie kann er im Vorfeld nicht wissen, welche Leistungen der Rechtsberatung oder -vertretung in seinem Falle sinnvoll und kostengünstig sind", so Edda Castelló von der VZHH. "Verhält er sich falsch, riskiert er womöglich seinen Versicherungsschutz. Es ist ein Erfolg für die Verbraucher, dass der Text nun endgültig verbindlich für unwirksam erklärt wurde."

Die Entscheidung von HDI-Gerling und Mecklenburgische, auf eine Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zu verzichten, bringt laut VZHH zwei von insgesamt 19 Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer zu einem positiven Abschluss.

Die Verbraucherschützer hatte gegen die Versicherungsgesellschaften wegen besagter Klausel im Sommer 2010 Gerichtsverfahren eingeleitet, die bis auf eine Ausnahme alle zu Gunsten der Versicherten ausgingen.

VZHH/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klauseln bei Rechtsschutzversicherern: HDI-Gerling und Mecklenburgische nehmen Revision beim BGH zurück . In: Legal Tribune Online, 16.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5580/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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