Schwarz-Rote Sanktion: DAV lehnt Fahrverbot als Hauptstrafe ab

12.12.2013

Das bisherige Sanktionssystem ist völlig ausreichend, findet der Vorsitzende des Verkehrsrechtsausschusses des DAV, Oskar Riedmeyer. Der Entzug des Führerscheins dürfe nur eine Reaktion auf Verkehrsdelikte sein. Benachteiligt würden diejenigen, die gar keinen Führerschein haben. Die Pläne von Union und SPD seien "Effekthascherei".

Oskar Riedmeyer, Vorsitzender der Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hält nichts von der schwarz-roten Idee, wonach Straftätern neben Geld- und Freiheitsstrafen auch der Führerscheinentzug drohen müsse. Das sei ein "Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit des Staates", so Riedmeyer.

Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, das Fahrverbot als Sanktion für sämtliche Delikte einzuführen. Geldstrafen seien bei manchen Tätern kein fühlbares Übel, so das Argument.

Fahrverbot ist eine Nebenstrafe

Der DAV lehnt sich nun entschieden gegen dieses Vorhaben auf. Das Fahrverbot sei von seinem Charakter her eine Nebenstrafe, spezialpräventiv, eine Warnungs- und Besinnungsstrafe für Kraftfahrer. Kein Straftäter werde sich etwa nur deshalb von einem Ladendiebstahl abhalten lassen, weil er seinen Führerschein verlieren könnte, heißt es in der Stellungnahme.

Es treffe auch die Täter ungleich: Wer keinen Führerschein hat, werde durch Geld- oder Gefängnisstrafe härter bestraft. Manche seien aufgrund ihres Wohnorts auch mehr auf ein Auto angewiesen als andere. Dazu komme, dass Fahrverbote nur schwer zu kontrollieren seien.

Riedmeyer sieht die Pläne der womöglich künftigen Regierung als "Effekthascherei" an. Es sei immer wieder zu beobachten, dass auf erschreckende Vorkommnisse mit neuen Gesetzen und Verschärfungen reagiert werde, obwohl schon ausreichende gesetzliche Möglichkeiten vorhanden seien. Durch neue Gesetze werde der Eindruck erweckt, dass eine hinreichende Reaktion erfolgt. "Nach kurzer Zeit ist aber dann wieder festzustellen, dass gar nichts besser geworden ist und erneut der Ruf nach neuen Vorschriften oder Verschärfungen ertönt", so der Ausschussvorsitzende.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schwarz-Rote Sanktion: DAV lehnt Fahrverbot als Hauptstrafe ab . In: Legal Tribune Online, 12.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10337/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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