Daimler gegen Frankreich: Pariser Verwaltungsgericht kippt Zulassungsverbot

28.08.2013

Der Autoherrsteller hat sich vor dem obersten Verwaltungsgericht in Paris erfolgreich gegen das französische Zulassungsverbot für einige Baureihen gewehrt. Grund für das Verbot war ein angeblich umweltbelastendes Kühlmittel. Die Mercedes-Verkäufe in Frankreich waren daraufhin um 50 Prozent eingebrochen.

Ein umstrittenes Kühlmittel für Klimaanlagen beschäftigte das oberste Verwaltungsgericht in Paris. Der Daimler-Konzern hatte gegen die französische Zulassungsblockade für Fahrzeuge von Mercedes Benz geklagt. Betroffen waren die A- und B-Klassen, sowie die Modelle CLA und SL. Am Dienstag setzte der Conseil d'Etat das Verbot mit sofortiger Wirkung aus. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Das Kältemittel R134a gilt in der EU als überholt, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht aber, Fahrzeuge bis Ende 2016 damit auszustatten. Die französischen Behörden halten die Modelle des deutschen Herstellers für unzulässig, weil ihre Klimaanlagen das Kältemittel verwenden. Daimler betonte nun, das alternative und vermeintlich umweltfreundlicherer Kühlmitter R1234yf aus Sicherheitsgründen nicht verwenden zu wollen. Es könne unter bestimmten Bedingungen entflammen. Daher wolle man auch in Zukunft auf das bewährte Mittel setzen.

una/LTO-Redaktion

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Daimler gegen Frankreich: Pariser Verwaltungsgericht kippt Zulassungsverbot . In: Legal Tribune Online, 28.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9454/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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