Nackt im Kölner Dom protestiert: AG Köln verurteilt Femen-Aktivistin zu Geldstrafe

03.12.2014

Die Studentin, die letztes Jahr während der Weihnachtsmesse auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, wurde nun wegen Störung der Religionsausübung verurteilt. Das Gericht sprach von einer "kaum zu überbietenden" Störung.

Fast ein Jahr nach dem Vorfall, welcher weltweite Beachtung fand, verurteilte am Mittwoch das Amtsgericht (AG) Köln die 21 Jahre alte Femen-Aktivistin wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (Urt. v. 03.12.2014, Az. 647 DS 240/14).

Im Sommer dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, nachdem die Studentin während des Gottesdienstes am ersten Weihnachtstag des vergangenen Jahres Parolen gerufen hatte - kaum bekleidet und mit der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf den nackten Brüsten. Die aus der Ukraine stammende Gruppe Femen kämpft immer wieder mit solchen Auftritten für Frauenrechte und gegen Sexismus. 

Mit nackten Brüsten gegen Kardinal Meisner

Mit 60 Tagessätzen à 20 Euro folgte das Gericht im Wesentlichen der Bewertung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 1.600 Euro gefordert hatte. Die Studentin der Zahnmedizin verteidigte ihr Verhalten. Sie habe damit gegen die Missachtung von Frauenrechten in der katholischen Kirche und gegen Kardinal Joachim Meisners Einstellung zum Thema Abtreibung protestieren wollen. Sie selbst sei Atheistin, aber christlich sozialisiert.

In ihrer Nacktheit könne sie nichts Falsches erkennen, schließlich habe Michelangelo die Sixtinische Kapelle auch mit Nackten ausgemalt, sagte sie. Die "Brutalität" der "Kirchenmenschen" habe sie überrascht. Ein Gottesdienstbesucher hatte sie geohrfeigt. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt.

Meisner: "Sowas kann mich nicht schrecken!"

Der Adressat ihrer Unmutsbekundungen, Joachim Meisner, musste am Mittwoch nicht als Zeuge erscheinen. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa hatte er sich aber im Vorfeld zu Wort gemeldet: "Ich bin 80 Jahre alt. Ich habe so viel erlebt: erst die Nazizeit, dann die ganze kommunistische Zeit - da kann mich sowas doch nicht schrecken", so Meisner, der inzwischen im Ruhestand ist.

Während der Protest der 21-Jährigen den Geistlichen selbst offenbar unbeeindruckt ließ, kann man dies für andere am Gottesdienst Beteiligte nicht behaupten. Dompropst Norbert Feldhoff klärte diesbezüglich zuletzt über die verstörende Wirkung auf, die der Anblick der nackten, schreienden Frau etwa auf die Messdiener gehabt habe: "Ein Messdiener hatte mehrere Wochen Angst, zum Dienst zu kommen, und wollte nur noch bei den Eltern schlafen."

Das Gericht beurteilte die Angeklagte am Mittwoch nach dem Erwachsenenstrafrecht, auch wenn sie zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war. Der Vorsitzende Richter sagte, sie habe den Gottesdienst in besonders grober und kaum zu überbietender Weise gestört. Die Oberstaatsanwalt sprach von einem "Ideologie-Delikt". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nackt im Kölner Dom protestiert: AG Köln verurteilt Femen-Aktivistin zu Geldstrafe . In: Legal Tribune Online, 03.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14007/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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