Glühwein, Plätzchen, Heiterkeit: Die Weihnachtszeit ist da und bringt nicht nur Festlichkeit, sondern auch rechtliche Stolpersteine mit sich. Hier ist der arbeitsrechtliche How-to-Guide mit acht Tipps für Weihnachtsfeiern.
Nach der Weihnachtsfeier zogen zwei Mitarbeiter nachts noch auf das Firmengelände weiter und tranken in der eigenen Weinkellerei vier Flaschen Wein, rauchten, erbrachen sich. Für beide sind die Arbeitsverhältnisse beendet.
Mehr als 1.000 Häftlinge in Deutschland wurden vorzeitig in die Freiheit entlassen. Sie können Weihnachten bei ihren Angehörigen statt im Gefängnis verbringen. Nur ein Bundesland beteiligt sich traditionell nicht.
Ein weinhaltiges Getränk, das mit Bockbierwürze versetzt wurde, ist kein Glühwein, so das LG München I. Das Getränk habe einen deutlich zu hohen Wassergehalt. Die Bezeichnung als "Glühwein" sei daher irreführend für Verbraucher.
Ist der Karpfen nur zu Weihnachten von Interesse oder generell ein Anliegen der "Volksernährung"? – 1953 erlaubte der BGH keinen Unfug mit einem bedrohten Karpfenteich, der Jahrzehnte zuvor staatlich subventioniert angelegt worden war.
Bald steht Weihnachten vor der Tür. Die einen freut's, den anderen graut’s. Der Ablauf der Feiertage ist bereits durch zahlreiche Judikate vorgezeichnet. Fest steht: Weihnachten ist das Fest des (Rechts-)Friedens, meint Christian Peter.
Laut Beschlussvorlage für die am Dienstag stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz kommen auch auf Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen zu – pünktlich zu Silvester. Für Weihnachten sieht das anders aus.
Kurz vor Weihnachten lässt die Justiz traditionell Häftlinge frei, deren Strafe ohnehin in Kürze geendet hätte und die sich im Gefängnis einwandfrei verhalten haben. Die Bedingungen sind streng - und nicht alle Länder machen mit.