Taylor Wessing / Brinkmann und Partner: Triwo kann Flug­hafen Zwei­brü­cken über­nehmen

18.09.2015

Das Notifizierungsverfahren um den insolventen Flughafen Zweibrücken ist abgeschlossen.Die EU-Kommission hat dem Verkauf an den Immobilieninvestor Triwo AG zugestimmt. Taylor Wessing hat den Insolvenzverwalter Brinkmann & Partner beraten.

Die Flughafen Zweibrücken GmbH hatte Insolvenzantrag gestellt, nachdem die Europäische Kommission von dem Airport Beihilfen im Volumen von rund 47 Millionen Euro zurückgefordert hatte. Die Triwo AG setzte sich im Rahmen des europarechtskonformen Transaktionsprozesses als Investor für den Flughafen durch. Der Einstieg des Immobilieninvestors hatte jedoch unter dem Vorbehalt der Haftungserweiterung gestanden, über den die EU-Kommission nun entschieden hat. Demach stellt der Verkauf keine Beihilfe an die Triwo AG dar (Case number SA.40625).

Die Triwo AG betreibt mehrere Gewerbeparks, unter anderem in Mainz, Aachen, Mannheim, Bruchsal und am Flughafen Mendig.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Brinkmann & Partner als Insolvenzverwalter der Flughafen Zweibrücken GmbH

 

Taylor Wessing für Brinkmann & Partner:

Dr. Hendrik Boss, Federführung, Restructuring, Partner, München

Dr. Fabian Camek, Restrukturierung, München

Anna Geissler, Restrukturierung, München

Andreas Haak, EU-Beihilferecht, Partner, Düsseldorf

Dr. Michael Brüggemann, EU-Beihilferecht, Partner, Düsseldorf

Dr. Frauke Koch, EU-Beihilferecht, Associate, Düsseldorf

Athina Thamm, EU-Beihilferecht, Associate, Düsseldorf

Dr. Simon Weppner, Steuerrecht, Düsseldorf

Franz Janssen, Versicherungsrecht, Düsseldorf

Quelle: Taylor Wessing

Zitiervorschlag

Taylor Wessing / Brinkmann und Partner: Triwo kann Flughafen Zweibrücken übernehmen . In: Legal Tribune Online, 18.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16922/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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