Im Oktober des vergangenen Jahres wird Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Wie nun bekannt wurde, hat der Koch und Unternehmer wenig später Privatinsolvenz angemeldet.
Alfons Schuhbeck muss sich nach der Insolvenz einiger seiner gastronomischen Unternehmungen und der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nun auch einer Privatinsolvenz stellen. Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des 74-Jährigen eröffnet, wie der Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann am Donnerstag mitteilte. Ein Sprecher von Schuhbeck bat "um Verständnis, wenn wir das derzeit nicht kommentieren können".
Grund für das Verfahren ist Zahlungsunfähigkeit, wie es in der offiziellen Insolvenzbekanntmachung heißt, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Nach Angaben Pohlmanns wurde das Verfahren eröffnet, nachdem im Dezember ein Insolvenzantrag gestellt worden war. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde auf den 13. September festgelegt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte zunächst die Bild berichtet.
Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht (LG) München I wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Er legte später Revision ein, das Urteil wurde aber im Juni 2023 vom Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend bestätigt. Lediglich zur Vermögensabschöpfung muss das LG neu verhandeln (Beschl. v. 13.06.2023, Az. 1 StR 53/23).
sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Insolvenzverwalter bestätigt Verfahrenseröffnung: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52167 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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