Hengeler Mueller: LG Frankfurt bremst Taxi-App Uber aus

02.09.2014

Der Taxidienst Uber hat vor dem LG Frankfurt eine empfindliche Niederlage kassiert. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Dienst nicht mit den Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb vereinbar ist. Uber darf damit bundesweit vorerst keine Fahrten vermitteln. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen. Hengeler Mueller vertritt Uber.

Uber hat Hengeler Mueller zu den rechtlichen und regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Markteinführung in Deutschland sowie in den zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten mandatiert.

Zwar wurde der Dienst bereits in Berlin und Hamburg untersagt, es handelte sich dabei jedoch nur um regionale Verbote. In der Hansestadt hatte das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg das behördliche Verbot erst kürzlich aufgehoben.

Das Landgericht (LG) Frankfurt kann dagegen als Zivilgericht den Betrieb nicht nur für eine Kommune, sondern bundesweit untersagen, wenn es wie hier von einer unlauteren Handlung ausgeht.

Antragstellerin ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen, die ebenfalls eine Taxi-App anbietet. Die Kammer betrachtet Uber also als Wettbewerberin des Taxiunternehmens. Die Verfügung erging wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung (LG Franfurt, Beschl. v. 25.08.2014, Az. 2-03 O 329/14). Es ist die erste zivilrechtliche Entscheidung gegen Uber.

Das amerikanische Start-Up Uber wurde 2009 in San Francisco gegründet und erzielte 2013 einen Umsatz von 213 Millionen Dollar. Der Wert des Unternehmens wurde zuletzt auf rund 17 Milliarden Dollar geschätzt. Zu den Investoren zählen Benchmark Capital, Goldman Sachs und Google Ventures.

Mit dem Geschäftsmodell "UberPOP" bieten Privatpersonen über die von Uber bereitgestellte Plattform Mitfahrten in ihrem eigenen Auto an, wobei die Fahrer über die App bestellt werden können. Die App ist weltweit in mehr als 140 Städten verfügbar.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Hengeler Mueller für Uber

Dr. Dirk Uwer, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Partner, Düsseldorf

Dr. Alla Hajut, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Associate, Düsseldorf

Dr. Vanessa Wettner, Litigation, Counsel, Frankfurt

Dr. Markus Meier, Litigation, Partner, Frankfurt

Dr. Frank Burmeister, Corporate/M&A, Partner, Frankfurt

Christian Schmies, Finanzierung, Partner, Frankfurt

Dr. Vera Jungkind, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Associate, Frankfurt

Dr. Frauke Asendorf, Litigation, Associate, Frankfurt

Quelle: LTO-Redaktion mit Material von Hengeler Mueller

Zitiervorschlag

Hengeler Mueller: LG Frankfurt bremst Taxi-App Uber aus . In: Legal Tribune Online, 02.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13065/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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