Redeker Sellner Dahs: E-Zigarette kann frei gehandelt werden

21.11.2014

Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel und kann frei gehandelt werden. Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen war nicht berechtigt, im Wege einer Pressemitteilung vor dem Vertrieb von E-Zigaretten unter Hinweis auf die Strafbarkeit zu warnen. Das hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die Klage eines  deutscher Herstellers von E-Zigaretten entschieden. Ein Team um Redeker Sellner Dahs hat dieses Urteil erstritten.

Alexander Schink

Kern der drei verhandelten Verwaltungsstreitverfahren war jeweils, ob die E-Zigarette frei gehandelt werden darf oder ob sie ein Arzneimittel und Medizinprodukt darstellt, so dass der Handel ohne eine arzneimittelrechtliche/medizintechnische Zulassung verboten und strafbar ist. Genau dies hatte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens 2011 in ihrer Pressemitteilung und in einem auch an die Apothekenkammern in Nordrhein-Westfalen übersandten ministeriellen Erlass behauptet. Die Pressemitteilung war von vielen Printmedien aufgegriffen worden und hatte einen Einbruch des Absatzes von E-Zigaretten zur Folge.

Der Kläger war vor dem OVG Münster erfolgreich. Das OVG war der Auffassung, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel und Medizinprodukte, sind, sondern ein Lifestyle-Produkt, das die Zigarette ersetzen soll. Um ein Arzneimittel könne es sich nicht handeln, weil E-Zigaretten mit Nikotinkartuschen keine heilende Wirkung haben können und sollen. Es gehe wie bei der normalen Zigarette vielmehr nur um das Rauchen. Auch war das Gesundheitsministerium nicht berechtigt, eine Presseerklärung herauszugeben, durch die letztlich wegen einer vermeintlichen Strafbarkeit vor dem Vertrieb von E-Zigaretten gewarnt wurde.

Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt und Counsel der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, hat die Klage für den Hersteller von E-Zigaretten geführt. Der Staatssekretär a.D. ist seit Jahren sowohl als Lehrbeauftragter als auch als Anwalt anerkannter Experte in verbraucherschutz-, umwelt- und planungsrechtlichen Fragen.

Redeker-Partner Dr. Michael Winkelmüller hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Verfahren zum Produktsicherheits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzrecht für Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand geführt.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Redeker Sellner Dahs für den Kläger

Prof. Dr. Alexander Schink, Counsel, Verbraucherschutzrecht, Bonn

Dr. Michael Winkelmüller, Partner Verbraucherschutzrecht, Bonn

Quelle: Redeker Sellner Dahs

Zitiervorschlag

Redeker Sellner Dahs: E-Zigarette kann frei gehandelt werden . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13881/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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