Medizinische Maßnahmen ohne den Willen des Patienten sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich – bisher aber ausschließlich im Krankenhaus. Das BVerfG hält dies für verfassungswidrig, bis 2027 muss der Gesetzgeber nachjustieren.
Wie lebensnah das Medizinrecht ist, zeigte nicht zuletzt die Corona-Pandemie mit Fragen rund um Testpflicht und Impfschäden. Häufig geht es auch um persönliche Schicksale. Annabell Horn hat mit drei Medizinrechtlern gesprochen.
Bernhard Kretschmer ist Strafrechtsprofessor und lehrt auch im Medizinrecht. Im Interview berichtet er davon, warum ein Jurist mehr als ein Jurist sein muss und wie er Klinikpersonal in kritischen Situationen zur Seite steht.
Neue Partnerin für Dierks+Company. Anja Tiedemann verstärkt die auf das Medizin- und Pharmarecht spezialisierte Boutique. Sie ist nicht der erste Neuzugang mit einer Vergangenheit beim Gemeinsamen Bundesausschuss.