Dritte Niederlage für Düsseldorfer Anwaltskammer: Auch zweite Kün­di­gung von Offer­mann-­ Burc­kart unwirksam

von Pia Lorenz

08.12.2017

2/2: Schon der dritte Sieg für SOB

Nun schuldet die RAK Düsseldorf ihrer Hauptgeschäftsführerin weitere 229.957,05 Euro brutto nebst Verzugszinsen. Für eine Kammer mit einem Haushalt von rund fünf Millionen Euro wird das Verfahren langsam zu einer echten Belastung.

Denn es ist schon die dritte Niederlage im zweiten Kündigungsschutzverfahren der Hauptgeschäftsführerin. Das erste hat die Berufsrechtlerin in erster und zweiter Instanz gewonnen. Die RAK Düsseldorf hatte sie 2015 fristlos entlassen, weil sie eine Angestellte der Kammer als Schreibhilfe für ihre Nebentätigkeiten genutzt habe. Außerdem sei es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen.

Das hatte schon das Arbeitsgericht nicht überzeugt, auch das LAG hielt die Kündigung für unwirksam. Vom Vorwurf der finanziellen Unregelmäßigkeiten blieb schnell nichts mehr übrig, die Inanspruchnahme von Kammer-Ressourcen für eigene Veröffentlichungen hielten beide Instanzgerichte für arbeitsvertraglich legitimiert. Ihr wurde Annahmeverzugslohn in Höhe von rund 127.000 Euro brutto für die Zeit von November 2015 bis Juli 2016 zugesprochen (LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.06.2017, Az. 4 Sa 869/16).

Kammermitglieder drohen mit Strafanzeigen wegen Haushaltsuntreue

Die Zinsen häufen sich an. Die zweite, nun für unwirksam erklärte Kündigung betraf den Zeitraum ab Oktober 20016, insgesamt geht es mittlerweile also abzüglich der wenigen Wochen, in denen SOB dazwischen wieder im Büro war, um rund zwei Jahre. Unklar ist, ob es sich um Sowieso-Kosten handelt. Herbert P. Schons, der Präsident der Kammer, geht davon nach eigenen Angaben gegenüber LTO aus. Einen anderen Mitarbeiter, der die Aufgaben von Offermann-Burckhart wahrgenommen habe, habe man nicht eingestellt, sagte er im Juni gegenüber LTO. Allerdings ist Thiemo Jeck, der am Freitag auch als Zeuge geladen war, während des ersten Kündigungsschutzsverfahrens von Offermann-Burckart zum Hauptgeschäftsführer befördert worden.

Noch weit mehr zu Buche schlagen als die Zinsen und die mittlerweile ebenfalls erheblichen Gerichtskosten dürften die Anwaltskosten in dem Verfahren. Der seit der zweiten Instanz im ersten Kündigungsschutzrechtsstreit beauftragte renommierte Arbeitsrechtler Dr. Alexander Bissels von der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle rechnet nicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitgegenstand ab, sondern auf Stundenbasis, nach LTO-Informationen mit einem Satz von 340 Euro, ab.

Schon seit Monaten regt sich Widerstand unter den Anwälten im Kammerbezirk Düsseldorf.  Widerstand gegen das Gehalt von rund 14.000 Euro monatlich, das die Kammer an Offermann-Burckart gezahlt hat. Vor allem aber Widerstand gegen die Kündigungsgründe der Kammer und die teuren Verfahren, mit denen sie  verteidigt werden. Nach LTO-Informationen drohen Kammermitglieder seit Monaten damit, Strafanzeigen wegen Haushaltsuntreue zu stellen. Schließlich verwaltet der Vorstand das Kammervermögen - und das besteht aus den Beiträgen der Mitglieder.

Vielleicht erhöht sich die Einigungsbereitschaft nach der erneuten, sehr kostspieligen Niederlage für die Düsseldorfer RAK. Bisher konnten die Parteien sich in außergerichtlichen wie gerichtlichen Vergleichsgesprächen nicht einigen. Der Präsident der Kammer war bis zur Veröffentlichung nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Dritte Niederlage für Düsseldorfer Anwaltskammer: Auch zweite Kündigung von Offermann- Burckart unwirksam . In: Legal Tribune Online, 08.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25935/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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