Das "Entenhausener Gesetzbuch": Anspruch und Rechtswir­k­lich­keit in Enten­hausen

von Tobias Lutzi

30.09.2017

4/6: Erschütternde Missachtung geistigen Eigentums

Dem EGB zufolge ist Entenhausen überdies "eine Stadt voller kreativer Köpfe", dessen Gerichte sich entsprechend häufig mit Fragen zum Thema Urheberrecht beschäftigen müssten.

Dabei scheint es der Justiz an der Gumpe bisher nicht gelungen zu sein, dem weit verbreiteten Phänomen der Industriespionage Einhalt zu gebieten. Sie wird augenscheinlich nur ganz ausnahmsweise (etwa in Zu schön, um wahr zu sein, wo Dagobert und sein ewiger Konkurrent Klaas Klever – ebenso ausnahmsweise – zusammenarbeiten, um einen Lauschangriff abzuwehren) sanktioniert und geht zudem im Übrigen häufig mit dem Diebstahl geistigen Eigentums einher (etwa in Die Tanzenden Türme, wo ein Doppelspion sein – zugegebenermaßen bescheidenes – Gehalt bei Dagobert Duck aufbessert, indem er nicht nur die Pläne für Klaas Klevers Bauprojekte stiehlt, sondern letzteren auch fleißig mit Dagoberts Bauplänen versorgt).

Auch gegen die Praxis des Reverse engineering (zu beobachten etwa in Die Fliegenden Ober, wo Dagobert in Verkleidung ausgiebig den Kellnerroboter eines konkurrierenden Restaurants studiert, um diesen durch seine Ingenieure nachbauen zu lassen, allerdings auffliegt als es an das Bezahlen der Rechnung geht) bietet die Rechtsordnung Entenhausens – anders als etwa das deutsche UWG seit der Stiefeleisenpresse-Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 149, 329) – offenkundig keinen Schutz.

Zitiervorschlag

Tobias Lutzi, Das "Entenhausener Gesetzbuch": Anspruch und Rechtswirklichkeit in Entenhausen . In: Legal Tribune Online, 30.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24793/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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