Kontakt
Dr. Franziska Dickten
Personaldezernentin
- Aegidiikirchplatz 5
- 48143 Münster
- 0251/505-254
- Franziska.Dickten@ovg.nrw.de
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Richter/Richterin (m/w/d) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen
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Egal ob große Infrastrukturprojekte, baurechtliche Nachbarklagen, das Verbot einer Demonstration oder die Gewährung von Asyl – viele der Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind unmittelbar grundrechtsrelevant oder sonst von hoher Bedeutung für die Gesellschaft und erfahren intensive mediale Beachtung.
Die sieben Verwaltungsgerichte (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) sowie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster gewähren den im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in den Gesetzen verbürgten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Rechtsstaates.
Wir suchen engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Freude daran haben, fundierte und wegweisende Entscheidungen zu treffen.
Was wir Ihnen bieten
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet Ihnen eine verantwortungs- und anspruchsvolle richterliche Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten des Verwaltungsrechts. Von Beginn an sind Sie gleichberechtigtes Mitglied einer Kammer an einem Verwaltungsgericht, in der erfahrene Kolleginnen und Kollegen gerade beim Start behilflich sind. Ein umfassendes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen unterstützt Sie am Beginn Ihrer Tätigkeit, aber selbstverständlich auch darüber hinaus. Schon in der regelmäßig auf drei Jahre angelegten Probezeit bestehen zudem Abordnungsmöglichkeiten etwa an oberste Landes-/Bundesbehörden, das BVerwG oder BVerfG sowie zu internationalen Stellen. Im Übrigen erfolgen grundsätzlich – auch in der Probezeit – keine Änderungen des Einsatzortes, es sei denn auf eigenen Wunsch. Dies erhöht Ihre persönliche Planungssicherheit. Wir bieten Ihnen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit.
Wen wir suchen
Zu unseren Einstellungsvoraussetzungen gehören:
- hervorragende juristische Kenntnisse, die Sie idealerweise durch mindestens 9,0 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung nachgewiesen haben (darüber hinaus können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die mehr als 7,75 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreicht und sich dort erkennbar „unter Wert“ geschlagen haben oder die über nachgewiesene Fähigkeiten und Leistungen verfügen, welche die richterliche Persönlichkeit positiv prägen und die Bewerberin oder den Bewerber dadurch aus dem übrigen Bewerberfeld herausheben),
- nach Möglichkeit eine am bisherigen Werdegang erkennbare Schwerpunktsetzung im Bereich des öffentlichen Rechts,
- ausgeprägte soziale Kompetenzen,
- Flexibilität und die Bereitschaft, mit neuen Situationen offen umzugehen,
- Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, auch schwierige Sach- und Rechtsfragen verständlich und überzeugend „auf den Punkt“ zu bringen,
- die Fähigkeit, unter Wahrung der eigenen Unabhängigkeit ausgleichend zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Für Ihre Einstellung als Richterin bzw. Richter müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
- Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Die Einstellung in den richterlichen Dienst erfolgt strikt nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes). Deswegen sind uns alle Bewerberinnen und Bewerber jeglichen Geschlechts, jeglicher ethnischer und sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung ausdrücklich willkommen. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Sie haben Interesse?
Dann schicken Sie uns Ihre Bewerbung postalisch mit einem formlosen Anschreiben an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Postfach 63 09, 48033 Münster. Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.
Eine Bewerbung kann schon vor dem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgen, frühestens jedoch nach Bekanntgabe der schriftlichen Examensergebnisse.
Bei Fragen rund um die Einstellung und die Tätigkeit in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit steht Ihnen Frau Dr. Franziska Dickten (siehe Kontakt) gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf unserer Website.
Benefits
Barrierefrei
BarrierefreiDich erwartet ein barrierefreier ArbeitsplatzDiversity- / Frauenförderung
Diversity / FrauenförderungDer Arbeitgeber fördert Frauen, LGBT+-Menschen und kulturelle DiversitätFlexible Arbeitszeiten
Flexibles ArbeitenArbeite, wann du die beste Leistung bringen kannst - hier gibt es keine festen ArbeitszeitenFortbildungen
Inhouse-TrainingFortbildungen: Hier gibt es ein Fortbildungsprogramm, das deine berufliche Entwicklung unterstütztGesundheits- / Sport-Angebote
Gesundheit- / Sport-AngeboteFitnessstudio, Yoga oder Massagen – mit solchen oder ähnlichen Angeboten sorgt man hier dafür, dass du fit bleibstHomeoffice
HomeofficeHier kannst du tageweise von Zuhause arbeitenMentoring
MentoringBeim Berufseinstieg wirst du von einem erfahrenen Kollegium unterstütztMitarbeiter-Events
Mitarbeiter-EventsHier wird mit gemeinsamen Erlebnissen und Partys etwas für das Teamgefühl getanTeilzeitmodelle
Teilzeit-ModelleKarriere kannst du hier auch in Teilzeit machen
Standort
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