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Muss ich das Referendariat in einem bestimmten Bundesland leisten?

Dem Vorbereitungsdienst sind keine Grenzen gesetzt – mit eurem bestandenen ersten Staatsexamen könnt ihr euch im gesamten Bundesgebiet bewerben. Ihr seid also nicht an das Bundesland gebunden, in dem ihr studiert bzw. das erste Examen abgelegt habt. Da der Vorbereitungsdienst Ländersache ist, variiert der Bewerbungsprozess von Bundesland zu Bundesland. 

Mancherorts leidet die Länderjustiz darunter. So führten Mecklenburg-Vorpommern und Hessen das Beamtentum für Referendar:innen wieder ein, um attraktiver für Bewerber:innen zu werden. Auf der anderen Seite registriert das OLG Köln ein solches Interesse, dass es nur Bewerber:innen berücksichtigt, die schon vorher Bezug zur Stadt hatten.

Antworten auf Fragen zu den länderspezifischen Auswahlverfahren und Voraussetzungen für das Referendariat findet ihr auf unseren Info-Seiten zu den Bundesländern. Neben Informationen zum Bewerbungsverfahren wie Einstellungstermine, -orten oder möglichen Wartezeiten erwarten euch Informationen zu den Stationen und deren Dauer, Anzahl der Klausuren, und viele weitere Statistiken. Wenn euch das noch nicht reicht, findet ihr dort auch Links zu den Webseiten der zuständigen Prüfungsämter.

Muss ich alle Stationen im selben Bundesland absolvieren?

Nach der Einstellung seid ihr grundsätzlich an das Bundesland bzw. einen Landgerichtsbezirk gebunden. Nichtsdestotrotz habt ihr die Möglichkeit einzelne Stationen in einem anderen Bundesland oder im Ausland zu absolvieren. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist, ist länderabhängig und kann der jeweilige Ausbildungsordnung entnommen werden. 

In Baden-Württemberg beispielsweise könnt ihr insgesamt drei Stationen für Auslandaufenthalte nutzen. In NRW könnt ihr die Ausbildung in der Verwaltungsstation jenseits der Landesgrenze absolvieren. Der Besuch der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer in der Verwaltungsstation ist in allen Bundesländern möglich. 

Allerdings gibt es eine praktische Hürde, die diesen Möglichkeiten im Weg stehen kann: Ihr müsst während des gesamten Vorbereitungsdienstes die begleitenden Arbeitsgemeinschaften dort besuchen, wo eure Homebase ist. Eine Befreiung gibt es länderabhängig nur in engen Grenzen, z.B. für Speyer oder eine Auslandsstation.  

Eure Stammdienstelle wird euch weiterhelfen. Sucht frühzeitig den Kontakt, um bösen Überraschungen zu entgehen.

Wie lange dauert es vom erstem Examen bis zum Start des Referendariats?

Ihr müsst mit einer Wartezeit zwischen dem ersten Examen und dem Start ins Referendariat rechnen. Diese variiert nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern von Gericht zu Gericht. Einige Länder stellen nur zweimal im Jahr neue Referendar:innen ein, andere sogar monatlich.  

Wie unterschiedlich die Wartezeit innerhalb eines Bundeslandes ausfallen kann zeigt uns das Beispiel NRW: So kommt es ab Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen am OLG Hamm zu Wartezeiten von 2-3 Monaten und am OLG Düsseldorf von 5 Monaten. Das OLG Köln macht keine Angaben zu Wartezeiten, nach Erfahrung der Student:innen, die in der LTO-Redaktion mitarbeiten, kann es dort 9 bis 10 Monate dauern. Wer sich hier entfernteren Landgerichten zuordnen lässt und täglich pendelt, verkürzt seine Wartezeit teilweise deutlich.  

Mit einer Wartezeit von 2-5 Monaten müsst ihr also rechnen, in Metropolen auch mir weitaus mehr. Informiert euch am besten frühzeitig vor Ort, damit ihr gut planen könnt. 

Unser Tipp: Manche OLGs haben eine „Restplatzbörse“. Dort werden kurzfristig zu besetzende Plätze bekannt gegeben.

Wie nutze ich Wartezeiten am besten?

Nach dem Prüfungsstress solltet ihr euch eine Auszeit gönnen und den Akku wieder aufladen - das Referendariat wird anstrengend genug werden. Wenn euch tatsächlich langweilig werden sollte, könnt ihr euch intensiver mit Prozessrecht auseinandersetzen, denn darauf liegt ein Schwerpunkt des Referendariats.  

Auch organisatorische Fragen könnt ihr schon in Angriff nehmen. So könnt ihr euch z.B. um eine Stelle für die Verwaltungsstation kümmern. Beliebte Stellen sind nämlich oft bereits sehr früh vergriffen. 

Wenn die Wartezeiten länger ausfallen sollte, bieten sich unter Umständen Praktika (auch im Ausland) oder Nebenjobs z.B. in Kanzleien an. Oder ihr werft einen Blick über den Tellerrand, schreibt euch für ein Zweitstudium ein und kombiniert die juristischen Kenntnisse mit Wissen aus anderen Bereichen wie Wirtschaft, IT oder Philosophie. Dass ihr dabei weiterhin in den Genuss einiger studentischer Vorteile wie dem Semesterticket kommt, ist sicherlich ein schöner Nebeneffekt.  

Müsst ihr eine sehr lange Wartezeit in Kauf nehmen, wie es z.B. in manchen Metropolen der Fall sein kann, könntet ihr auch eine Promotion ins Auge fassen. Mehr dazu findet ihr hier.

Sollte ich vor, während oder nach dem Referendariat promovieren?

Viele Jurastudenten, die eine Promotion anstreben, fragen sich, wann der beste Zeitpunkt dafür ist: Nach dem ersten Examen? Nach dem zweiten Examen? Oder vielleicht sogar parallel zum Referendariat? 

Wir können keinen pauschalen Rat aussprechen. Ihr müsst diese Frage für euch selbst beantworten und eure individuellen Umstände berücksichtigen.  

Die Erfahrung lehrt, dass das Referendariat viele eurer Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Deshalb solltet ihr euch gut überlegen, ob ihr es mit der Promotion unter einen zeitlichen Hut bringen könnt und wollt. Auf Freistellungen oder Sonderurlaub könnt ihr jedenfalls nicht hoffen.   

Je länger das Referendariat voranschreitet, desto mehr Zeit müsst ihr für die Vorbereitung auf das 2. Examen einkalkulieren und desto weniger Zeit habt ihr für andere Aufgaben. Umso weiter ihr vor Start des Refs mit der Promotion bereits fortgeschritten seid, desto leichter dürfte es euch deshalb fallen, sie erfolgreich beenden zu können. Stressig wird es aber auch dann.