Ein Insolvenzverwalter kann vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen, entschied das BVerwG. Er ist nicht "Betroffener" im Sinne der DSGVO. Niko Härting kommentiert das Urteil.
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Schöfer, Jeremias & Kollegen , München
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Ein Insolvenzverwalter kann vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen, entschied das BVerwG. Er ist nicht "Betroffener" im Sinne der DSGVO. Niko Härting kommentiert das Urteil.
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