Gefährdung des Straßenverkehrs: Verteidigungsschrift - kein bedeutender Schaden

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Diese Verteidigungsschrift eignet sich für den Fall, dass gegen den Mandanten ein Strafverfahren eröffnet wurde, weil er absichtlich Verkehrsunfälle verursacht und damit den Straftatbestand des § 315b Abs. 1 StGB erfüllt haben soll.

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Stand: August 2012

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