Abmahnung eines Arbeitnehmers

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In dieses Muster einer arbeitsrechlichen Abmahnung können Arbeitgeber eintragen, welches Fehlverhalten sich der Arbeitnehmer hat zuschulden kommen lassen und welche Beweise bzw. Zeugen es dafür gibt. Außerdem enthält es die Aufforderung, das Fehlverhalten abzustellen sowie die Androhung der Kündigung im Wiederholungsfalle.

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Stand: 18.11.2013

Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu dem kostenlosen Muster-Dokument finden Sie unter www.Personalpraxis24.de.

Abmahnung eines Arbeitnehmers - Hintergrundinfos

Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein Fehlverhalten seines Arbeitnehmers. Er zeigt darin die vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers auf, erklärt präzise, wie diese verletzt wurden, und fordert ihn auf, zukünftig das Fehlverhalten abzustellen. Außerdem muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er bei weiteren Verstößen eine Kündigung gegen den Arbeitnehmer aussprechen könne.

Die Abmahnung ist damit auch die Vorstufe einer Kündigung des Arbeitsvertrages. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Typische Verhaltenweisen, die eine Abmahnung rechtfertigen sind unentschuldigtes Fehlen, wiederholte Verspätung, mangelhafte Arbeitsleistung oder Beleidigung von Kollegen.

Zwar gibt es laut Bundesarbeitsgericht keine Frist, innerhalb derer eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, doch sollte sie möglichst zeitnah zum Fehlerverhalten erfolgen werden. Wartet der Arbeitgeber zu lange, kann die Abmahnung ggf. nicht mehr rechtmäßig sein.

Der Arbeitgeber sollte eine Kopie der Abmahnung zur Personalakte nehmen.

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