Erst wenn Rentner die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen. Zuvor gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. In dieser Tabelle finden Sie die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrente und Erwerbsminderungsrente für die Jahre 2010, 2011 und 2012.
Stand: September 2012
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Sozialrecht.
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