Hat der ehemalige Vermieter versäumt, die Nebenkosten (Betriebskosten) innerhalb der Frist gem. §556 Abs. 3 BGB abzurechnen, kann der Mieter die Vorauszahlungen in voller Höhe zurückverlangen. Mit diesem Muster kann der Miter bzw. sein Anwalt eine entsprechende Klage beim Amtsgericht einreichen.
Stand: Oktober 2012
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Miet- und WEG-Recht.
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