Der Vermieter darf unter bestimmten Voraussetzungen (§558 BGB) eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht innerhalb einer Frist von zwei Kalendermonaten zu, kann der Vermieter mit Hilfe unseres kostenlosen Muster-Dokuments auf die Zustimmung klagen.
Stand: Oktober 2012
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu dem kostenlosen Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
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