Ehe- und Erbvertrag

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Dieses Muster eines notariellen Ehe- und Erbvertrages enthält unter anderem Klauseln zu folgenden Punkten: Modifizierte Zugewinngemeinschaft, Ausschluss von §§ 1365, 1369 BGB, eingeschränkter Unterhaltsverzicht, Unterhaltshöchstbetrag, Verzicht auf Anschlussunterhalt, begrenztes Realsplitting, eingeschränkter Versorgungsausgleich, Berliner Testament.

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Stand: September 2012

Der Erbvertrag und seine rechtliche Bedeutung

Der Erbvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Erblasser einem Dritten gegenüber verpflichtet, im Falle seines Todes ihm Vermögen zu übertragen. Allerdings sind an einen Erbvertrag bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Erblasser muss wie beim Testament testierfähig und darüber hinaus auch geschäftsfähig sein. Der Vertrag wird in Anwesenheit des Erblassers von einem Notar beurkundet. Bei der Vertragsgestaltung stehen dem Erblasser drei Möglichkeiten zur Verfügung: Der Erblasser kann rechtsverbindlich einen Erben einsetzen oder ein Vermächtnis sowie eine Auflage anordnen.

Gründe für den Abschluss eines Erbvertrages

Es gibt mehrere Gründe, die den Erblasser veranlassen, sich für einen Erbvertrag zu entscheiden. Dies gilt beispielsweise für Pflegeleistungen, die der Erblasser als Vorleistung und im Vorgriff auf eine nachfolgende Erbschaft durch einen Erbvertrag finanziell abgelten möchte. Dieser kann auch sinnvoll sein im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Denn der Vertrag kann sicherstellen, dass das Unternehmen zunächst schrittweise und erst mit dem Tod des Erblassers endgültig an den Nachfolger übergeben wird. Nicht miteinander verheiratete Paare haben nicht die Möglichkeit, ein Ehegattentestament aufzusetzen, und so ist die wechselseitig bindende Einsetzung als Erben nur mit einem Erbvertrag möglich.

Anfechtung des Erbvertrages und Rücktrittsrecht des Erblassers

Bei Abschluss eines Erbvertrages ist die bindende Wirkung von entscheidender Bedeutung, die allerdings auch wieder entfallen kann. So kann sich der Erblasser ein vertragliches Rücktrittsrecht vorbehalten. Gleiches gilt, wenn die andere Vertragsperson die im Vertrag vereinbarte Leistung, beispielsweise das Erbringen von Pflegeleistungen, nicht erbracht hat. Allein der Erblasser hat das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines Irrtums, einer Drohung oder wegen arglistiger Täuschung innerhalb einer bestimmten Frist durch notarielle Beurkundung anzufechten.

Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht.

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