Kostenlose Betreuungsverfügung - Mustervorlage & Download

Sie möchten auf eine unfallbedingte Behinderung oder Krankheit vorbereitet sein und Wünsche hinsichtlich Ihrer Betreuung festhalten? Wir beantworten Ihnen alle relevanten Fragen rund um die Betreuungsverfügung. Außerdem stellen wir Ihnen ein kostenloses Musterformular zum Download bereit. Dieses Formular laden Sie mit einem Klick herunter und geben in die vorgefertigten Eingabefeldern Ihre Kontaktdaten ein. Mit wenig Aufwand haben Sie Ihre persönliche Betreuungsverfügung erstellt.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung kann die eigene Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr über die persönliche Situation entscheiden kann, geregelt werden. Dies kommt in Betracht, wenn Sie sich im Betreuungsfall nicht mehr selbst äußern können. Die Betreuungsverfügung kommt also nur dann zum Einsatz, wenn die rechtliche Betreuung auch tatsächlich erforderlich ist.

Typische Betreuungsfälle sind eine unfallbedingte Behinderung oder eine Krankheit. Sollte ein solcher Fall eintreten, können in der Betreuungsverfügung Wünsche hinsichtlich der eigenen Betreuung geäußert werden. Diese müssen vom Gericht berücksichtigt werden, sofern sich die gewählte Betreuungsperson oder der Betreuungsort nicht als unpassend erweist.

Muss ich die Betreuungsverfügung beantragen?

Eine Betreuungsverfügung muss nicht beantragt werden. Diese kann von Ihnen selbst rechtsgültig erstellt werden.

Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden?

Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung selbst nicht mehr über Ihre persönliche Situation entscheiden können. In einer Betreuungsversorgung können Sie Wünsche äußern und vorab Ihren Willen festhalten:

  • Betreuungsperson: Wen sehen Sie vor bzw. nicht vor?
  • Präferenzen: Welchen Wohnsitz / welches Pflegeheim wünschen Sie sich?
  • Einschränkungen: Finanzplanung und Geschenke

Was ist eine Betreuer und was muss dieser leisten?

Der Betreuer kümmert sich um die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten, wie z.B. die Kommunikation mit der Bank. Er muss die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche umsetzen, wenn diese nicht den Interessen widerspricht oder das Wohl des Betroffenen gefährdet.

Bevor Sie eine Person zu Ihrem Betreuer in einer Betreuungsverfügung ernennen, sollten Sie mit dem Betroffenen besprechen, ob er zur Übernahme der Tätigkeit bereit ist. Dieses Gespräch ist sehr wichtig, denn die von Ihnen genannte Person ist dazu verpflichtet das Betreueramt zu übernehmen, es sei denn, es ist ihr nicht zumutbar.

Der Betreuer ist dazu verpflichtet dem Gericht jährlich einen Bericht über die Lebenssituation des Betreuten zu erstatten. Wenn Angehörige die Betreuung übernehmen, kann diese die Kontrolle durch das Gericht gelockert werden. Des Weiteren müssen Betreuer für viele Entscheidungen eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen.

Ist die Schriftform für eine Betreuungsverfügung vorgeschrieben?

Gesetzlich ist für die Betreuungsverfügung keine Form vorgeschrieben. Es ist jedoch empfehlenswert, die Verfügung:

  • schriftlich abzufassen,
  • sie mit Ort,
  • Datum sowie
  • mit der eigenhändigen Unterschrift zu versehen.

Seit Mitte 2005 können die Unterschriften unter solchen Dokumente auch von der örtlichen Betreuungsbehörde beglaubigt werden.

Wo ist die Betreuungsverfügung rechtlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen für eine Betreuungsverfügung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); konkret dort in den §§ 1896 ff. BGB. Diese sind im 3. Abschnitt (Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft) des vierten Buches des BGB (Familienrecht) dem 2. Titel - Rechtliche Betreuung - zugeordnet.

Wie lange ist eine Betreuungsverfügung gültig?

 Eine Betreuungsverfügung ist so lange gültig, bis diese geändert oder widerrufen wird. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die alte Verfügung zerstört und eine neu erstellte Version an deren Stelle hinterlegt wird. Damit dieser Fall nicht eintreten kann, ist es wichtig eine Betreuungsverfügung an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Wo sollte eine Betreuungsverfügung verwahrt werden?

Im Fall der Betreuungsbedürftigkeit muss die Betreuungsverfügung dem Gericht bekannt werden. Um sicherzustellen, dass das Betreuungsgericht von der Existenz erfährt, kann die Verfügung bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die Betreuungsverfügung auch beim Betreuungsgericht, das als Abteilung beim jeweiligen Amtsgericht angesiedelt ist, zu hinterlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Nur bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht. Die Betreuungsverfügung räumt einem Dritten dagegen keine Vollmacht ein. Es ist aber durchaus möglich, einen in einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten, die in der Betreuungsverfügung geregelten Wünsche – beispielsweise hinsichtlich des Betreuungsortes – umsetzen zu lassen.

Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, diejenige Person in der Betreuungsverfügung zu benennen, die Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht als Ihren Bevollmächtigten bestimmen. So kann für den Fall, dass es zu einem Verfahren vor dem Betreuungsgericht kommt, Sorge getragen werden, dass Sie von der Person Ihres Vertrauens betreut werden. Ein solches gerichtliches Verfahren kann erforderlich sein, wenn die Vorsorgevollmacht nicht alle wesentlichen Bereiche abdeckt oder einzelne Regelungen nicht wirksam sein sollten.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?

In einer Patientenverfügung werden bestimmte Entscheidungen hinsichtlich der medizinischen Versorgung getroffen. In einer Patientenverfügung wird im Vorfeld festgelegt bei welchen Behandlungs- und Lebenssituationen keine Behandlung mehr gewünscht ist.

Ein klassisches Beispiel hierfür sind lebensverlängernde Maßnahmen. Der entscheide Unterschied im Vergleich zur Betreuungsverfügung ist also das es nicht um den Abschluss von Geschäften geht. Es geht lediglich darum, dass ein schriftlicher Wille hinsichtlich medizinischer Versorgung abgegeben wird. Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, am besten wird diese mit einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht kombiniert.

Unterschiede Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

MerkmaleBetreuungsverfügungVorsorgevollmachtPatientenverfügung
UmfangBetreuer kümmert sich um die persönlichen Angelegenheiten und um die Betreuung des Betroffenenpersönliche und finanzielle Entscheidungen werden von dem Bevollmächtigten getroffenMedizinische Versorgung
Formformlosformlosschriftlich
Betreuungsperson / BevollmächtigterBetreuungsgericht bestellt den Betreuer und kontrolliert seine HandlungenPrivatrechtliche Vollmacht, Bevollmächtigte unterliegt keiner Kontrolle durch ein GerichtEs gibt keinen Betreuer, Ärzte / Pflegeperson muss den Willen des Patienten umsetzen
VoraussetzungKeine, auch Wünsche von geschäftsunfähigen Personen müssen beachtet werdenPerson muss unbeschränkt geschäftsfähig seinPerson muss unbeschränkt geschäftsfähig sein

Muster als kostenloser Download

Sie können zwischen zwei Vorlagen für die Betreuungsverfügung wählen - je nachdem wie individuell und rechtssicher Sie das Dokument gestalten möchten.

1. Sie benötigen eine einfache Muster-Vorlage

Eine kostenlose Vorlage erhalten Sie, wenn Sie auf den Button "Jetzt kostenlos herunterladen" klicken. In dieser müssen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten eintragen und können so dem Gericht mitteilen, wen Sie sich im Falle einer Krankheit oder Behinderung als Betreuer wünschen.

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2. Sie benötigen eine individuell gestaltete Betreuungsverfügung

Für die Erstellung einer individuellen Betreuungsverfügung beantworten Sie einfach verschiedene Fragen und erhalten ein maßgeschneidertes Dokument zum Download. Die Vertragsgestaltung erfolgt auf SmartLaw.de, das wie die Legal Tribune Online ein Angebot von Wolters Kluwer Deutschland ist.

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