ARBEITS­VERTRAG FÜR MINIJOBS

Mustervertrag als kostenloser Download

Sie können zwischen zwei Musterverträgen wählen - je nachdem wie individuell und rechtssicher Sie das Dokument gestalten möchten.

1. Sie benötigen eine einfache Muster-Vorlage

Mit dieser kostenlosen Muster-Vorlage für einen Arbeitsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt. Der Vetrag enthält Regelungen über die Art der Tätigkeit, eine Probezeit, den Beschäftigungsbeginn, die Wochen-Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch, die Behandlung in der Rentenversicherung und einen Ausschluss bzw. Meldepflicht weiterer Beschäftigungen. Die Vorlage können Sie mit einer Textverarbeitung beliebig Ihren Bedürfnissen anpassen. Stand der kostenlosen Vorlage: November 2013.

Vorlage kostenlos herunterladen

oder

2. Sie benötigen einen individuell gestalteten Vertrag

Für die Erstellung eines individuellen Vertrags beantworten Sie einfach verschiedene Fragen zum Arbeitsverhältnis und erhalten ein maßgeschneidertes Dokument zum Download. Die Vertragsgestaltung erfolgt auf smartlaw.de, das wie die Legal Tribune Online ein Angebot von Wolters Kluwer Deutschland ist.

Vertrag individuell erstellen

Minjobs - Hintergrundinfo

Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Ehemals als 400-Euro-Jobs bekannt, wurde die Verdienstgrenze zum 1.1.2013 um 50 Euro angehoben.

Minijobber sind in der Rentenversicherung und Krankenversicherung versicherungspflichtig. Bei Minijobs im gewerblichen Bereich übernimmt der Arbeitgeber den größten Teil der Beiträge, bei Minijobs im Privathaushalt muss der Arbeitnehmer einen höheren Anteil tragen. In beiden Fällen werden außerdem 2% Steuern fällig. 

Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Arbeitnehmer über die Minijob-Zentrale bei der Sozialversicherung zu melden und die pauschal erhobenen Beiträge abzuführen.

Arbeitnehmer können auch neben einer  Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben und von den geringen Abgaben profitieren. Für jeden weiteren 450-Euro-Minijob würden die Vorteile aber nicht mehr gelten.

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