
Für die Durchführung von Wahlen stellt die Corona-Pandemie ein Problem dar, in Sachsen-Anhalt wurde deshalb das Wahlrecht geändert. Das sieht ermöglicht eine reine Briefwahl - die verfassungsgemäß ist, wie nun das LVerfG entschied.
Artikel lesenFür die Durchführung von Wahlen stellt die Corona-Pandemie ein Problem dar, in Sachsen-Anhalt wurde deshalb das Wahlrecht geändert. Das sieht ermöglicht eine reine Briefwahl - die verfassungsgemäß ist, wie nun das LVerfG entschied.
Artikel lesenEin U-Ausschuss zu "linksextremistischen Strukturen" laufe dem Gewaltenteilungsgrundsatz zuwider, sei zu "uferlos" und ziele unzulässigerweise auf grundrechtliche Freiheiten von Einzelpersonen ab. So das LVerfG zu einer Klage der AfD.
Artikel lesenIn einem Untersuchungsausschuss können Abgeordnete umfassend Sachverhalte aufklären. Die AfD im Landtag gehört zu den eifrigsten Fraktionen, in einem Fall ist sie aber gebremst worden - war das rechtens?
Artikel lesenZahlen Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt, zahlen die Kommunen den Kindern einen Vorschuss. Die Kosten dafür werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Gegen diese Praxis haben sich neun Landkreise gewehrt.
Artikel lesenIst es okay, wenn Polizisten bei Großeinsätzen eine Nummer auf dem Rücken tragen? Die AfD in Sachsen-Anhalt ist jedenfalls dagegen. Das LVerfG erklärte die Regelungen nun aber für verfassungsgemäß.
Artikel lesenDas Landesverfassungsgericht ist ein Gericht innerhalb der Verfassungsgerichtsbarkeit mit dem Bundesverfassungsgericht als höchster Instanz. Das Landesverfassungsgericht wird in anderen Bundesländern auch Verfassungsgericht, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof genannt. In folgenden Bundesländern gibt es Landesverfassungsgerichte, nämlich
Das Landesverfassungsgericht ist gegenüber den anderen Verfassungsorganen eines Bundeslands selbstständig, unabhängig und gleichwertig. Es ist deshalb auch kein oberstes Gericht, das andere Gerichte kontrolliert. Stattdessen wacht es über die Einhaltung der Landesverfassung, die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts ist.
Die Zuständigkeiten des Landesverfassungsgerichts leiten sich aus dem für das Bundesland geltenden Verfassungsgerichtsgesetz (VerfGG) ab sowie aus der Geschäftsordnung des jeweiligen Gerichts. Zu den Zuständigkeiten eines Landesverfassungsgerichts zählen unter anderem Organstreitigkeiten, Normenkontrollverfahren, Kommunale Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsentscheidungen
Wird das Landesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren angerufen, überprüft es die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, die die organisatorische Wirkung zwischen Verfassungsorganen betreffen.
Im Rahmen der konkreten Normenkontrolle überprüft das Gericht die Rechtmäßigkeit eines Landesgesetzes, wobei die jeweilige Landesverfassung als Prüfungsmaßstab gilt. Voraussetzung ist, dass ein Gericht nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) das bisherige Verfahren ausgesetzt hat.
Die abstrakte Normenkontrolle wird aus demselben Grund beantragt, allerdings auf Antrag eines Teils der Mitglieder des Landtags oder auf Antrag der Landesregierung.
Ferner entscheidet das Landesverfassungsgericht über kommunale Verfassungsbeschwerden, die von Kommunen und Gemeindeverbänden eingereicht wurden, weil sie sich in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Selbstverwaltung verletzt fühlen.
Ein weiteres der Kompetenz des Landesverfassungsgerichts unterstehendes Verfahren ist das Wahlprüfungsverfahren, in dem es die Gültigkeit einer Wahl überprüft sowie den Verlust oder Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag.
Darüber hinaus entscheidet es über die Durchführung von Volksentscheiden und Volksbegehren auf Antrag eines Teils der Mitglieder des Landtags oder der Landesregierung, sofern dies Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen ist.