Im Streit um die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt hat eine weitere Kommune verloren. Am Donnerstag wiesen die Richter des LVerfG in Dessau die kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Löbejün (Saalekreis) gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt zurück.
Die vormals eigenständige Kommune mit rund 2.250 Einwohnern gehört seit April 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün. Diese wurde aus mehreren Ortschaften mit zusammen rund 10.700 Einwohnern gebildet. Löbejün fühlte sich dadurch in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Dies sah das Landesverfassungsgericht (LVerfG) in seinem Urteil vom 26. Januar (Az. LVG 81/10) anders. Der Gesetzgeber habe im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen, die sich am Gemeinwohl orientiert und die unterschiedliche Haushaltssituation der eingemeindeten Orte sowie deren geografische und sonstige Besonderheiten angemessen berücksichtigt.
Die Gemeindegebietsreform war in Sachsen-Anhalt Ende 2010 abgeschlossen worden. Ziel der Landesregierung war es, mit der Fusion von Kommunen schlankere Strukturen zu schaffen und somit Kosten zu senken. Dies geschah auch teils zwangsweise. Derzeit sind noch etwa 40 weitere Klagen gegen das Land anhängig. Bisher hatte nur die Gemeinde Schopsdorf (Jerichower Land), die gegen die Eingemeindung in die Stadt Möckern geklagt hatte, aufgrund eines formellen Fehlers Erfolg vor Gericht. Die Bewohner waren zu spät und damit nicht umfassend genug über die Fusion informiert worden, hatten die Richter entschieden.
dpa/plö/LTO-Redaktion
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LVerfG Sachsen-Anhalt: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5420 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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