Die Verteilung öffentlicher Mittel an die jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt verstößt teilweise gegen die Landesverfassung. Dies entschied das LVG am Dienstag in Dessau-Roßlau.
Das Land habe dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden zwischen 1994 und 2006 per Staatsvertrag die Verteilung des Geldes und damit eine staatliche Aufgabe übertragen - ohne dass die Kriterien dafür hinreichend bestimmt waren, entschied das Landesverfassungsgericht (LVG) Sachsen-Anhalt (Urt. v. 15.01.2013, Az. 1/12 u. 2/12). 2006 wurde der Vertrag geändert.
Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Magdeburg sei damit in einen Interessenkonflikt geraten. Er verteile das Geld an die Gemeinden, egal ob sie dem Landesverband angehören oder nicht, und auch an sich selbst. Gegen diese Praxis protestiert seit Jahren die Synagogengemeinde zu Halle, die nicht Mitglied im Landesverband ist.
Staatsvertrag enthält keine Kritieren für Verteilung des Geldes
Im Staatsvertrag von 1994 seien weder der Kreis der Berechtigten noch die Kriterien für die Verteilung des Geldes hinreichend geregelt, sagte der Präsident des LVG, Winfried Schubert.
"Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen Geld verteilt", betonte der Landesvorsitzende der Jüdischen Gemeinden, Max Privorozki. Nach seinen Angaben haben die Gemeinden rund 1.800 Mitglieder.
Vertreter des Landes wollten sich zunächst nicht zur Entscheidung der Verfassungsrichter äußern. Unklar ist daher, ob etwa die Synagogengemeinschaft zu Halle auf eine Nachzahlung für die Zeit von
1994 bis 2006 vom Land hoffen kann. "Wir haben zehn Jahre lang kein Geld bekommen, wir konnten nicht mal unseren Rabbiner bezahlen", sagte Karl Sommer, Vorsitzender der Synagogengemeinde zu Halle.
Streit um Mitgliederzahlen
Der Rechtsstreit gehe vermutlich weiter, sagte Sommer. Denn auch um die Mitgliederzahlen in den jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt und deren Nachweis gibt es Streit. Die Zahlen sind für die Höhe staatlicher Zuwendungen an die Gemeinden wichtig. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) hatte beim LVG eine Normenkontrolle über die Regelungen im Staatsvertrag von 1994 beantragt. Zuvor hatte sich damit das Verwaltungsgericht Halle befasst.
Nach dem neuen Staatsvertrag von 2006 erhalten der Landesverband und jüdische Gemeinden jeweils Sockelbeträge, der Rest werde nach Mitgliederzahlen verteilt, erklärte ein Sprecher des LVG. Ob dieser Vertrag verfassungsgemäß ist, hatte das Gericht in Dessau-Roßlau nicht zu entscheiden.
Nach bisherigen Angaben zahlt das Land jährlich rund 1,3 Millionen Euro an die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt. Diese besteht nach Angaben des Kultusministeriums aus der Synagogengemeinde Magdeburg, der Jüdischen Gemeinde Dessau und der Jüdischen Gemeinde Halle, die alle in einem Landesverband organisiert sind. Daneben gibt es die Jüdische Gemeinde Magdeburg und die Synagogengemeinde Halle.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LVG Sachsen-Anhalt zu jährlichem Landeszuschuss: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7970 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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