Was ist ein Rechtsgrund, sich scheiden zu lassen? Heute wird die Frage nur mit Blick auf persönliche Anliegen beantwortet. Mit Instituten wie dem "böslichen Verlassen" herrschte hingegen rund 400 Jahre lang eine konfessionelle Orthodoxie.
Treffen sich zwei Beamte auf dem Büroflur. Sagt der eine zum anderen: "Na, kannst du auch nicht einschlafen?" – Witze dieser Art waren lange Zeit populär. Der Blick in die Rechtsprechung zeigt, dass dies nicht unbegründet war.
Am Sinn des Strafens in seiner gegenwärtigen Form zu zweifeln, erlebt derzeit eine kleine Konjunktur. Sehr grundsätzlich in Frage stellte das Strafrecht bereits in den 1970er Jahren ein Bielefelder Jugend- und Familienrichter.
Um das Rauchen wird gestritten, seit ein europäischer Seefahrer den Ureinwohnern Amerikas das "Trinken" des Tabakrauchs abgeschaut hatte. Die Abhängigkeit vom Nikotin hinterließ auch im Recht merkwürdige Spuren.
Wenn es bald ein "Arbeit-von-morgen"-Gesetz oder ein "Gute-KiTa-Gesetz" gibt, warum bringen wir dann nicht bald auch ein "Weg-mit-den-Zombies"-Gesetz? Schließlich geben die Untoten jede Menge für juristische Metaphern her.
Heute finden die Missstände in der industrialisierten Fleischproduktion zu Recht wieder einige Aufmerksamkeit. Ein obsessives Interesse von Tierschützern galt vor und nach 1945 oft aber dem Schlachten nach konfessionellen Sonderregeln.
Der Streit war heftig, lohnte sich aber. Durch Gesetz vom 10. Mai 1920 machte die Weimarer Republik den Schritt zu einer zaghaften Bodenreform und schuf die Heimstätte. Martin Rath über ein altes, doch revolutionäres Rechtsinstitut.