In einem Urteil aus dem Jahr 1993 fasste das Bundesarbeitsgericht einmal in witziger Kürze zusammen, was es mit dem "Antiimperialismus" auf sich hat. Und auch andere westdeutsche Gerichte befassten sich mit dem Thema.
Heinrich Heine oder Goethe, Louis Begley oder Julie Zeh: Sie wurden mit der Schriftstellerei berühmter als mit ihrer Juristerei. Zweifelhafteren Ruhm erwarb sich ein Standeskollege aus den USA als "Fürst der amerikanischen Spinner".
Dass Jennifer Morgan, die Geschäftsführerin von Greenpeace International, zur Klima-Sonderbeauftragten des Auswärtigen Amts wird, erregt viel Aufsehen. Anlass, einmal den "juristischen Fußabdruck" von Greenpeace zu betrachten.
Bis 1969 war Ehebruch, der zur Scheidung der Ehe führte, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht. Hilfsweise kam eine Bestrafung wegen Beleidigung des Ehegatten in Betracht. Die legislativen Aufräumarbeiten blieben unvollständig.
Bereits 1892 zweifelte das Reichsgericht, ob eine Immunität von Abgeordneten überhaupt vernünftig sei. 70 Jahre später äußerte der Philosoph und Jurist Wilhelm R. Beyer eine vernichtende Kritik. Seine Argumente wirken noch heute frisch.
Warum wird ein bisschen Twittergezänk pastorinnenhaft zur "Spaltung der Gesellschaft" erklärt, während in einer Umverteilung der Landkarte mindestens ebenso viel Sprengkraft liegt?
Er gehörte zu den ersten, die fürs Jurastudium in die USA reisten, ohne politischer Flüchtling aus Deutschland zu sein: Walter Otto Weyrauch. Obwohl er sogar für die NASA forschte, ist er heute kaum noch bekannt.
Die Frage, ob Pornografie eine Kunstgattung ist, deren Werke gut altern, müssen Kennerinnen oder Kunsthistoriker beantworten. Einen ganz eigenwilligen Reiz hat jedoch ein einschlägiges BGH-Urteil vom 9. Januar 1962 bis heute behalten.