"Nicht meine Kanzlerin", kommentierte AfD-MdB Petr Bystron auf Twitter zusammen mit einem Bild von seinem "Nein" auf dem Kanzlerwahlzettel. Dafür kassierte er von Bundestagspräsident Schäuble ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro.
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Die Stadt Köln muss ihre rechtswidrigen Erträge aus der Blitzer-Posse 2016 zurückerstatten. Rund 1,3 Millionen Euro zahlte man 2017 an Autofahrer zurück, die wegen eines falsch ausgeschilderten Tempolimits auf der A3 geblitzt worden waren.
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23 Minuten vergingen zwischen dem Entdecken des falsch geparkten Fahrzeugs und dem Abschluss der Abschleppmaßnahme. Unverhältnismäßig, findet die Halterin. Doch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge seien sofort zu entfernen, so das VG.
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Die Düsseldorfer Rheinbahn hat als örtliches Nahverkehrsunternehmen häufig mit Falschparkern zu kämpfen. Nun will sie "Knöllchen" verteilen. Bei Robert Hotstegs sorgte die Nachricht für Kopfschütteln.
Das OLG Hamm ist streng zu handyhaltenden Autofahrern: Die müssen zahlen, wenn sie während der Fahrt zum Gerät greifen - und zwar auch dann, wenn sich dieses sich gar nicht nutzen lässt, wie in den zwei entschiedenen Fällen.
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Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Über Facebook sucht die Polizei einen Mann, der ein Verwarngeld per Dauerauftrag bezahlt hat. Mittlerweile nervt die Polizei der Geldeingang. Behalten darf sie es nicht.
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Das AG München hat einen Mieter zur Zahlung von 4.000 Euro verurteilt, weil er seine Wohnung als Ferienwohnung weitervermietet hat. Das Gericht sah eine Zweckentfremdung von Wohnraum – ein Verstoß gegen die städtische Satzung.
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NRW will illegale Autorennen unter Strafe stellen. Wer daran teilnimmt, bekommt ein langes Fahrverbot, das Kfz kann eingezogen werden, erhebliche Haftstrafen drohen. Schöne Idee, meint Adolf Rebler. Aber was ist nochmal ein Rennen?
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