NRW-Pläne gegen illegale Autorennen: Fahr­verbot, Auto weg, bis zu drei Jahre Haft

von Adolf Rebler, Dr. jur.

11.07.2016

NRW will illegale Autorennen unter Strafe stellen. Wer daran teilnimmt, bekommt ein langes Fahrverbot, das Kfz kann eingezogen werden, erhebliche Haftstrafen drohen.  Schöne Idee, meint Adolf Rebler. Aber was ist nochmal ein Rennen?

Der Fuß spielt mit Gaspedal, die Augen sind halb auf die rote Ampel, halb auf den Konkurrenten auf dem Fahrstreifen nebenan gerichtet. Wenn die Ampel umspringt auf Grün, rasen die Autos mit quietschenden Reifen und Vollgas los - bis zu nächsten Ampel.

Solche Szenen spielen sich allzu oft nicht auf der Formel-1-Strecke ab, sondern auf öffentlichen Straßen irgendwo in Deutschland. Neben den Innenstädten sind auch deutsche Autobahnen als Rennstrecken beliebt - und das nicht nur bei den Haltern aufgemotzter Mittelklassewagen. Da es im Unterschied zu den Nachbarstaaten in Deutschland auf den Autobahnen kein Tempolimit gibt, sind die Transitstrecken ein interessantes Ziel für zahlungskräftige Halter edler Schlitten, die diese gerne mal am Limit testen wollen. 

Sie alle verlieren allzu leicht die Kontrolle über das Geschehen. Wenn es kracht, sind die Folgen meist schwer, häufig sind unbeteiligte Dritte betroffen. Aufgerüttelt von einigen schweren Unfällen in den letzten Monaten, möchte das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bereits die Teilnahme an illegalen Autorennen unter Strafe stellen. Kommt nämlich niemand zu Schaden, kommen die Raser bisher mit einem Bußgeld von 400 Euro, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten davon. Für den Veranstalter eines Rennens sieht der Bußgeld-Katalog 500,- Euro vor.

NRW-Pläne: 3 Jahre Haft für Teilnahme an Rennen

Das reicht nach Ansicht von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty nicht aus. NRW hat daher am Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der künftig mit einem neuen  Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB) illegale Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellen will. Wer ein Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, dem drohen  bis zu drei  Jahren Haft.

Die Fahrerlaubnis soll dann im Regelfall entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden, das illegale Rennen soll dazu zum Katalog der Regelbeispiele in § 69 Absatz 2 StGB hinzugefügt werden. Damit will der Entwurf nachhaltiger auf die Betroffenen einwirken können, als es nach Ansicht von Kutschaty mit dem heute maximal erlaubten Fahrverbot von drei Monaten möglich ist.

Werden  bei einem solchen Rennen Leib und Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, erfüllt nach dem Entwurf den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs ( § 315c StGB).

Vervollständigt werden die neuen Strafvorschriften durch einen Qualifikationstatbestand in den Fällen, in denen wenigstens fahrlässig durch die Tat der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wurde. § 315d Abs. 2 StGB-E ist ein Verbrechenstatbestand, normiert also eine Mindeststrafe von einem Jahr, nur in minder schweren Fällen kann der Täter ausnahmsweise mit "nur" sechs Monaten  Haftstrafe davon kommen.

Zitiervorschlag

Adolf Rebler, NRW-Pläne gegen illegale Autorennen: Fahrverbot, Auto weg, bis zu drei Jahre Haft . In: Legal Tribune Online, 11.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19946/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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