Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Armin Meiwes entmannte einen 43-Jährigen, tötete ihn und verspeiste Körperteile seines Opfers. Nun befindet das OLG Frankfurt: Der verurteilte Mörder muss im Gefängnis bleiben.
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Die Anwälte der Nebenklage im Loveparade-Prozess sind offenbar besorgt, das Verfahren könne bald eingestellt werden. In einem Brief an NRW-Justizminister Peter Biesenbach fordern sie, der Staatsanwaltschaft dies zu untersagen.
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Die Justiz- und Innenminister von CDU und CSU wollen die §§ 129, 129a StGB wieder verschärfen. Rot-Grün hatte diese 2002 begrenzt. Das Bundesjustizministerium lehnt ein Zurück zur alten Rechtslage indes ab.
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Die Eltern der 2008 während einer Ausbildungsfahrt der Gorch Fock verstorbenen Kadettin Jenny Böken strengen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen an: Sie richten sich dazu an Landesjustizministerin Sütterlin-Waack.
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Die Erhebung persönlicher Daten zur Aufklärung von Straftaten ist in der Regel zulässig. Der EuGH musste nun entscheiden, wie schwer eine Straftat dafür sein muss. Kommt drauf an, sagen die Luxemburger Richter.
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Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht soll der Wiedergutmachung der Tat dienen und kann dem Verurteilten eine Strafmilderung einbringen. Hat er das Opfer aber getötet, hilft ihm auch keine Zahlung an die Hinterbliebenen, so der BGH.
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Florian Bach leitet ab dem 1. Oktober den Stuttgarter Standort von Tsambikakis & Partner. Er wechselte von Kullen Müller Zinser zu der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei.
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Der DFB darf keine Stadionverbote aussprechen, wenn diese nur auf einer Empfehlung der Polizei beruhen, ansonsten aber jeglicher Tatsachengrundlage entbehren. Dies hat das AG Frankfurt a.M. im Falle eines Hannoveraner Fans entschieden.
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