Im Jahr 1892 fand in Kleve der Prozess gegen einen Kaufmann aus Xanten statt, dem der "Ritualmord" an einem fünfjährigen Jungen vorgeworfen wurde – ein Beleg antisemitischen Wahnsinns und einer erstaunlich vormodernen Justiz.
Weil ein Jäger zwei freilaufende Hündinnen erschoss, wurde er vom AG Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt – auch die fahrlässiger Körperverletzung an der Halterin hat er zu verantworten, die den Tod ihrer Tiere mit ansehen musste.
"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.
In Städten formieren sich Bürgerwehren, um gegen Kriminalität vorzugehen, die es in dieser Masse gar nicht gibt. Die Teilnehmer bewegen sich in einer Grauzone, sagt Thomas Feltes.
Im Juli sorgte der VerfGH Saarland für Furore, als er entschied, dass die Bilder bestimmter Blitzgeräte im Bußgeldverfahren nicht verwertbar sind. Das OLG Oldenburg sieht die Sache allerdings anders.
Eine Pflegerin spritzte einem Krebspatienten kurz vor dessen Tod eine Überdosis Morphin – entgegen der ärztlichen Verordnung. Das Landgericht verurteilte sie deshalb wegen Körperverletzung, doch der BGH äußert Zweifel.
Union und SPD wollen das Strafverfahren modernisieren. Eins soll aber beim Alten bleiben: Der Richter schreibt mit, es gibt keine Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Nicht gerade zeitgemäß, kritisieren unter anderem FDP und Grüne.
Nicht nur Populisten wollen beim Strafen wieder mehr vergelten. In der Praxis geschieht das längst. Aber die in der Strafrechtslehre vertretenen Präventionszwecke haben keineswegs ausgedient, antwortet Henning Ernst Müller auf Tonio Walter.