Ein Mann hat seine Lebensgefährtin zu einer Luxuskreuzfahrt eingeladen. Kostenpunkt: rund 500.000 Euro. Die Hälfte wollte das Finanzamt als Schenkungssteuer kassieren. Dem hat das FG Hamburg aber einen Riegel vorgeschoben.
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Nach divergierenden Entscheidungen des BFH wird die Forderung von jährlich sechs Prozent Zinsen für Steuernachzahlungen wohl bald vom BVerfG überprüft. Welche Folgen das für andere Zinsregelungen haben könnte, analysiert Rahel M. K. Diers.
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An der Leibniz-Universität soll es bald studentische Steuerrechtsberatung geben. Das niedersächsische Finanzministerium hält diese aber für unzulässig. Die Initiatoren des Projekts scheuen einen Prozess nicht und berufen sich aufs BVerfG.
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Das OVG NRW hat entschieden, dass eine Tierschützerin, die für einen Hunderettungsverein ein Tier nur vorübergehend bis zur Weitervermittlung aufnimmt, Hundesteuer zahlen muss. Sie habe ein eigenes Interesse an der Haltung: Tierliebe.
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Wer seine Wohnung über Airbnb vermietet, muss die Einnahmen natürlich versteuern. Deutsche Steuerfahnder dürften bald wissen, wer das tatsächlich gemacht hat. Die Geschichte erzählt Ulrike Grube.
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Bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer beantragte eine Erbin für zwei Grundstücke die Anwendung der Steuerbefreiung für ein "mit einem Familienheim bebaute Grundstück. Das Problem: Nur eins der Grundstücke war auch tatsächlich bebaut.
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Zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines Lohn, die ihm erst im Alter ausgezahlt werden sollten. Steuern verlangte das Finanzamt trotzdem bereits jetzt. Zu Unrecht, wie der BFH nun urteilte.
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Alle sind sich einig: Digitale Geschäftsmodelle wachsen rasant und müssen "artgerecht" besteuert werden. Über das Wie streitet man sich allerdings, zeigt Andreas Gerten. Das führe zu erheblichen Problemen.
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