Für ein Verbot sei die NPD zu unbedeutend, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bemühungen, die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, kommen hingegen voran.
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Der Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität vor Diskriminierung soll Teil von Art. 3 GG werden. Der Berliner Senat hat am Freitag dazu eine Bundesratsinitiative beschlossen.
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Wer als Richter an das BVerfG und die deutschen Bundesgerichte berufen wird, bestimmen zum großen Teil die Richterwahlausschüsse. Die wurden nun neu besetzt - und das hauptsächlich mit Männern.
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Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist mit 30,9 Prozent auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Ohne gesetzliche Regelungen wird sich wenig ändern, meint die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Maria Wersig.
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Mehrere Personalentscheidungen stehen in den Senaten des BVerfG an. Doch so reibungslos, wie erhofft, geht das offenbar nicht über die Bühne: Die Grünen sind von den GroKo-Parteien ausgebremst worden, jetzt beginnt die Kandidatenschau.
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Ein Rechtsanwalt und Publizist wurde über Jahrzehnte hinweg vom Verfassungsschutz beobachtet, weil er demokratiefeindliche Ziele unterstützt haben soll. Nun hat auch die zweite Instanz geurteilt: Das war rechtswidrig.
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"Nicht meine Kanzlerin", kommentierte AfD-MdB Petr Bystron auf Twitter zusammen mit einem Bild von seinem "Nein" auf dem Kanzlerwahlzettel. Dafür kassierte er von Bundestagspräsident Schäuble ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro.
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Richter des Bundesverfassungsgerichts Peter Müller wird im Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nicht mitentscheiden. Er hatte ein solches Verbot als ehemaliger Ministerpräsident noch selbst unterstützt.
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