Lebensmittelrecht
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Lebensmittelkennzeichnung
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Lebensmittelrecht in Deutschland – gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Wurzeln
Das Lebensmittelrecht ist in Deutschland im "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt, das als Bundesgesetz in der Obhut des Staates liegt. Das LFGB trat am 7. September 2005 in Kraft und wurde auf der Grundlage der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 1. Januar 2005 erlassen. Es löste das bis dahin geltende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ab, das mit der EU-Verordnung kollidierte, die eine Vereinheitlichung des europäischen Verbraucherschutzes zum Ziel hat. Das LFGB in seiner neuesten Fassung vom 22. August 2011 ist das Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts und gilt für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel und Kosmetika gleichermaßen einschließlich Importwaren. Nicht mehr im LFGB enthalten sind Bestimmungen über Tabakerzeugnisse, die nun im Vorläufigen Tabakgesetz geregelt sind.
Aufgaben und Funktion
Das Lebensmittelrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Herstellung, Zubereitung und Behandlung von Lebensmitteln beschäftigen. Es dient in der Hauptsache dem Verbraucherschutz und der damit einhergehenden Gefahrenabwehr. Seine zentrale Aufgabe ist die Lebensmittelsicherheit mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dazu gehören die einwandfreie Qualität seitens der Hersteller und Händler, aber auch die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln. Das Lebensmittelrecht wirkt durch bestimmte Qualitätsanforderungen auch regulierend auf den Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten.
Historische Wurzeln
Das Lebensmittelrecht und seine Entstehungsgeschichte reichen zurück ins 19. Jahrhundert. Am 14. Mai 1879 erließ der deutsche Kaiser Wilhelm von Preußen das erste, für das gesamtdeutsche Reich gültige Nahrungsmittelgesetz, das die Polizei mit den Befugnissen einer Lebensmittelüberwachungsbehörde ausstattete. 1927 folgte ein Gesetz, das den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen regelte. 1958 wurde es durch die Einführung einer Lebensmittelkommission und ein Lebensmittelbuch novelliert und fand 1974 seinen vorläufigen Abschluss im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
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